Jenseitsgericht

Nach altem ägyptischen Glauben waltet auch im Jenseits ein Richter. Wie im Diesseits wacht dort ein König über die Wahrung des Rechtszustandes und setzt Recht an die Stelle von Unrecht durch den gerechten Spruch, der aus seinem Mund ergeht. Damit ist zugleich der Charakter dieses J. umschrieben. Es ist kein eigentliches Gericht, das sichtend und wägend über den Eingang zum Jenseits wacht, sondern ein Prozessgericht, das nur dann tätig wird, wenn man seine Entscheidung anruft ob der Tote nun von anderen verklagt wird oder selbst vor Übergriffen Schutz sucht.

Lit.: Bonnet, Hans: Lexikon der ägyptischen Religionsgeschichte. Hamburg: Nikol, 2000.
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