Eichstätt, Hexe von

1637 fand in Eichstätt ein Hexenprozess gegen eine deutsche Bauersfrau statt. Der Prozess verlief wie viele andere Verfahren auch. Allerdings sind darüber mehr Einzelheiten bekannt, da der Gerichtsbericht des Amtsschreibers erhalten geblieben ist.
Der namentlich nicht bekannten Angeklagten, einer vierzigjährigen Bauersfrau, hatte man die Teilnahme an Hexensabbaten, das Ausgraben von Leichen und das Hindurchgehen durch verschlossene Türen mittels Zauberei vorgeworfen. Sie verneinte die Anklagen zunächst und erklärte, dass sie alles erleiden wolle, aber nicht zugeben könne, eine Hexe zu sein. Der Schreiber notierte: „Insofern als die Angeklagte auf gütige Behandlung nicht reagiert, wird sie in die Folterkammer gebracht.“ Als man dort auf der rechten Seite ihres Rückens das > Teufelsmal entdeckte, wurde sie etwa zwei Wochen lang gefoltert. Man band sie mehrmals auf die > Leiter, zog ihr die > Spanischen Stiefel an und unterzog sie dem > Aufziehen, bis sie das gewünschte Geständnis ablegte und unter unerträglichen Schmerzen Gott und Jesus um Erlösung anrief.
Sie bekannte eine Affäre mit dem > Teufel, der sie in Gestalt des Henkers dazu verführt habe. Auf sein Geheiß hin habe sie auch drei ihrer eigenen Kinder getötet. Wenn man zu erkennen glaubte, dass sie ihr Geständnis wiederrufen wollte, wurde sie geschlagen und zu weiteren Geständnissen, wie dem in der Gefängniszelle fortgesetzten Geschlechtsverkehr mit dem Teufel (den sie als schmerzvoll empfunden habe), gezwungen. Nach der Folter sagte sie, dass sie „in ihrem ganzen Leben den Teufel nie gesehen noch Geschlechtsverkehr mit ihm gehabt habe“. Daraufhin wurde sie von den Richtern erneut in die Folterkammer geschickt, wo sie so zugerichtet wurde, dass sie selbst an ihre Vergehen zu glauben schien, zumal noch dazu 15 Denunzianten jedweden Protest ihrerseits zunichtemachten. Sie nannte den Richtern, die vor allem an Komplizen interessiert waren, Namen von > Hexen und > Dämonen, gestand das Ausgraben von Kinderleichen und die Schändung geheiligter Hostien. Auf diese Aussagen hin wurde der Schuldspruch gefällt und Anklage gegen weitere Beschuldigte erhoben.
Im Bericht des Schreibers besagt eine letzte Eintragung für Freitag, den 17. Dezember 1637: „Sie stirbt reuig.“

Lit.: Pickering, David: Lexikon der Magie und Hexerei. Bechtermünz Verlag, 1999; Resch, Andreas: Hexenverfolgung. Grenzgebiete der Wissenschaft 66 (2017) 3, 219-258.

 

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