Eid

Rituelle Anrufung einer höheren Macht zur Erhärtung einer Aussage oder eines Versprechens, was bereits in Ägypten in den Königsschriften (Breasted, Anc. Rec.II.§ 121, 422, 451, 570), in Gerichtsverfahren (Spiegelberg) sowie im Leben (Erman) vermerkt wird.
Das Wesen des E. besteht darin, dass man die Wahrheit des zu bekräftigenden Tatbestandes mit einer unumstößlichen Wirklichkeit ins Gleichnis setzt (etwa: So wahr mir Gott helfe!).
Durch den E. unterstellt sich der Schwörende, z.B. im Falle einer Falschaussage oder eines Meineides, zugleich der Rache des angerufenen Gottes bzw. der übergeordneten Macht. Christen schwören meist auf die Bibel, Juden rufen Jahwe zum Zeugen an, Moslems berufen sich auf Allah.
In der paranormologischen Tradition kann ein Schweigegelübde zum Initiations-Ritus gehören.

Lit.: Breasted, J.H.: Ancient Record of Egypt. Historical Documents I-V. Chicago, 1906-07; Erman, Adolf/Ranke, Hermann: Ägypten und ägyptisches Leben im Altertum. Tübingen: Mohr, 1923; Bonin, Werner: Lexikon der Parapsychologie und ihrer Grenzgebiete: Bern; München: Scherz, 1988; Drury, Nevill: Lexikon esoterischen Wissens. München: Droemer Knaur, 1988; Spiegelberg, Wilhelm: Ägyptische und andere Graffiti (Inschriften und Zeichnungen) aus der Thebanischen Nekropolis. Leipzig/Frankfurt a.M.: Deutsche Nationalbibliothek, 2018; Wils, Jean-Pierre: Eid und Ethos. Baden-Baden: Nomos, 2018.

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