Douck, Hans

Laut den Akten des Landesarchivs Schwerin, 2.12-2/3, 2038, soll es in Schwerin um den Jahreswechsel 1642/1643 helle Aufregung gegeben haben, nachdem die Lehrer gerüchteweise erfahren hatten, dass der achtjährige Schüler D. angeblich zaubern könne und dies seinen Mitschülern beibringen wolle. Die Schulleitung befragte daraufhin im Beisein des Superintendenten, des Oberhaupts der lokalen protestantischen Kirche, eine Reihe von Schülern im Alter bis zu 12 Jahren. Wenige Tage später bestätigten diese ihre Aussagen vor Regierungsräten. Dem in Panik geratenen Superintendenten erschien D. als ein „giftiger Teufel und ein arger Schulfeind“, weshalb er sich in einem polemischen Seitenhieb auf den Katholizismus zu der Aussage verstieg, dass in Lutherischen Schulen so etwas noch nie vorgekommen sei, während der Teufel in den Jesuitenschulen sogar schon persönlich unterrichtet habe. Folglich seien im Falle D. und seiner ebenfalls verdächtigen Mutter entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Zum Glück hörte die herzogliche Regierung Mecklenburgs nicht auf den Superintendenten, denn im Grunde wollte sich D. lediglich Aufmerksamkeit verschaffen.

Lit.: Dillinger, Johannes: Kinder im Hexenprozess: Magie und Kindheit in der Frühen Neuzeit. Stuttgart: Franz Steiner, 2013.
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