Ch’eng-huang

Bezeichnung für chinesische Erdgötter, später Lokalgötter, die in einzelnen Bezirken für Recht und Ordnung sorgten.
Nach taoistischer Auffassung wehren die C. als Schutzgötter der Städte Unheil und Katastrophen ab, senden bei Trockenheit Regen, bei Unwetter die Sonne, gewähren eine gute Ernte und sichern das Wohlbefinden der Bürger. Sie waren als Stadtgötter sehr beliebt und wurden durch Feste und Umzüge gefeiert. Ihnen unterstehen die Gottheiten für die einzelnen Straßen und öffentlichen Gebäude.

Zudem sind sie die Führer der verstorbenen Seelen. Will ein taoistischer Priester der Seele eines Verstorbenen aus der Hölle helfen, muss er den Stadtgott durch ein „Dokument“ informieren.
Ende des 10. Jh. kam der Brauch auf, den Stadtgöttern je nach Bedeutung der Stadt den Titel „König“, „Herzog“ usw. zu verleihen. Dabei wurden auch verdiente Persönlichkeiten als C. verehrt.

Lit.: Christie, Anthony: Chinesische Mythologie. Wiesbaden: Vollmer, [1969]; Münke, Wolfgang: Die klassische chinesische Mythologie. Stuttgart: Klett, 1976.
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