Bilderstreit

Bezeichnet den 726 n. Chr. in Byzanz begonnenen Kampf gegen die Bilderverehrung. Dieser Kampf wurde besonders von den Kaisern Leo III. (716-741) und Konstantin V. (741-775) mit theologischen Argumenten und politischen Maßnahmen gefördert. 787 beendeten schließlich Kaiserin Irene II. und Patriarch Tarasios auf dem 7. Ökumenischen Konzil von Nizäa den Streit, indem die Bildverehrung wieder zugelassen wurde. Auch eine zweite Phase der Bilderfeindlichkeit (815-843) konnte die Entwicklung nicht mehr aufhalten. Die Synode von Konstantinopel entschied 843 zugunsten der Bildverehrung.
Am Ursprung der Bildverehrung stand die Frage, wie Gott und große Persönlichkeiten verehrt werden sollten. Das Bildhafte drängte sich dabei geradezu auf. So lassen sich Darstellungen von Göttern und Heiligen bereits seit prähistorischer Zeit belegen. Dabei kann das Bildverständnis so weit reichen, dass zwischen der religiösen Wirklichkeit und ihrer Abbildung kein Unterschied mehr besteht. Bild und im Bild Dargestelltes werden eins. Das Bild wird zum Gott und als solcher verehrt.
Diese Identifikation führte in Israel zum Bilderverbot: „ Du sollst dir kein Gottesbildnis machen, das irgend etwas darstellt am Himmel droben, auf der Erde unten oder im Wasser unter der Erde“ (Dtn 5,8). Damit kommt zum Ausdruck, dass Gott unverfügbar ist. Dieses Verbot, oft mit dem Fremdgötterverbot verbunden, findet sich an vielen Stellen der Bibel und wurde im Neuen Testament als gegeben aufgenommen, ohne besonders thematisiert zu werden.
Das Neue Testament kämpft vielmehr gegen Erscheinungen der > Idololatrie und verwendet dabei den Begriff „eidolon“, während für das Kultbild der Begriff „eikon“ steht. Zentral ist die Vorstellung von Christus als einzigem Abbild des unsichtbaren Gottes (Kol 1,15; Kor 44). Daher wurden Bilder in der frühen Kirche überwiegend abgelehnt, insbesondere im Osten. Im Westen ging die Bildkunst im Wesentlichen von der römischen Grabeskunst aus, wobei die christlichen Friedhöfe über der Erde und die Katakomben unter der Erde nicht früher als am Ende des 2. Jhs. angesetzt werden. Hier ist noch zu bedenken, dass nach der Traditio Apostolica (Ende des 2. Jhs.) ein Künstler, der sich zum christlichen Glauben bekehrte, damit einverstanden sein musste, keine Götzenbilder anzufertigen „Ist einer Bildhauer oder Maler, weise man ihn an, keine Götzenbilder zu malen“ (Didache, S. 246f.). Das menschliche Anschauungsbedürfnis war allerdings stärker als die theologischen Argumentationen, sodass nicht nur christliche Bilder, sondern auch Christusbilder entstanden, vor allem in gnostischen Kreisen. (Irenäus, 25, 6). Ab den ersten Jahrzehnten des 3. Jhs. finden sich Christusdarstellungen auch in den Katakomben. Ab 400 wurden diese Darstellungen durch ein Bildprogramm bei der Kirchendekoration ergänzt. Angesichts der fortbestehenden Bilderfeindlichkeit wurde nun auf die pädagogische Funktion der Bilder als „biblia pauperum“ (Bibel der Armen) verwiesen.
Im > Islam wurde die strenge Auffassung mit wenigen Ausnahmen, wie im maurischen Spanien und in Persien, dem extrem bilderfeindlichen Islam angeglichen.

Lit.: Irenäus: Adeversus Haereses; Dobschütz, Ernst von: Christusbilder: Untersuchungen zur christlichen Legende. Leipzig: Hinrichs, 1899; Streit um das Bild: das zweite Konzil von Nizäa (787) in ökumenischer Perspektive/hrsg. von Josef Wohlmuth. Bonn: Bouvier, 1989; Didache: [griech.-dt.] = Zwölf-Apostel-Lehre/übers. und eingel. von Georg Schöllgen. Freiburg i.Br. [u.a.]: Herder, 1991.

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