Ähnlichkeitsprinzip

Auch Ähnlichkeitsregel oder Ähnlichkeitsgesetz genannt. Gilt als die therapeutische Grundregel der > Homöopathie, die besagt, dass Krankheitszustände durch Mittel beseitigt werden, die im gesunden Zustand ähnliche Krankheitserscheinungen hervorrufen. Diese Aussage fußt auf dem therapeutischen Leitsatz des > Paracelsus: „Similia similibus curantur (Ähnliches wird durch Ähnliches geheilt). Dem Ä. liegt die Annahme Samuel > Hahnemanns (1755-1843) zugrunde, dass die Arznei eine ,Kunstkrankheit‘ erzeuge, die durch eine große Ähnlichkeit mit der bestehenden natürlichen Krankheit diese heilen könne. „Wähle, um sanft, schnell, gewiss und dauerhaft zu heilen, in jedem Krankheitsfall eine Arznei, welche ein ähnliches Leiden (homoios pathos) erregen kann als sie heilen soll“ (Hahnemann, S. 74). Aus dem Verlauf der Behandlung kann rückblickend auf den Grad der Übereinstimmung von Symptomatik und Arzneimittelbild geschlossen werden. Das Ähnlichkeitsgesetz der Homöopathie ist vom > Ähnlichkeitsgesetz der Psychologie zu unterscheiden, weshalb man in der Homöopathie auch sachlich besser von Ähnlichkeitsprinzip spricht.

Lit.: Hahnemann, Samuel: Organon der Heilkunde. Heidelberg: Karl F. Haug, 61996; Dorcsi, Mathias: Homöopathie heute: ein praktisches Handbuch. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt, 1998.
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