Narrengericht

An manchen Orten im mittleren und südlichen Deutschland, in den Alpen und in der Schweiz sind in der Fastnachtzeit sog. Narrengerichte üblich, bei denen Vermummte vor einzelnen Häusern und im Wirtshaus die Torheiten und Verfehlungen der Mitmenschen während des vergangenen Jahres unter großem Lärm und Getöse durchhecheln und geißeln. Solche Rügehandlungen gehen auch mit allen Förmlichkeiten einer Gerichtsverhandlung vor sich.

Lit.: Handwörterbuch des Deutschen Aberglaubens, Bd. 6. Berlin: Walter de Gruyter, 1987.
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