Jüngstes Gericht

Auch Letztes Gericht, im Christentum Bezeichnung für ein Gericht am Weltende, das alle Menschen betrifft (Apg 10,42; Mk 13,27; Mt 10,15; 12,36). Dieses Gericht ist von dem Besonderen Gericht zu unterscheiden, das über jede Seele nach dem Tod urteilt, ob sie in die Hölle, in das Fegefeuer oder in den Himmel kommt. Wahrscheinlich ist auch hier Christus der Richter (Joh 5,22). Hinweise auf dieses Gericht unmittelbar nach dem Tod finden sich im Buch der Weisheit und im Johannesevangelium (Joh 3,18; 5,24).
Das Gericht wird schon auf Erden vollzogen, weil die Guten schon im Tod in das Paradies eintreten. Mit der Einführung des Besonderen Gerichts löste die Kirche zwar das Problem, wo sich die Seelen bis zum Jüngsten Gericht aufhalten. Allerdings entstanden auch zahlreiche Probleme bei der Abgrenzung der beiden Gerichte, dem persönlichen Gericht im Tod und dem Gericht am Ende der Zeiten.
In Ägypten gibt es kein einmaliges „Jüngstes Gericht“, sondern ständig erneuert eine große Reinigung.
Im Judentum glaubt man, dass die Seelen den Zwischenzustand im Zustand der Bewusstlosigkeit mit einer Art Schlaf überbrücken.
Nach dem Koran wird Gott der Herr des Gerichtes (Koran 1,4) alle Menschen am Jüngsten Tag zur Rechenschaft ziehen. Richter ist Gott allein. An jenem Tag der Abrechnung (Koran 38,53) wird jeder Seele voll zurückerstattet, was sie erworben hat (Koran 2,81).

Lit.: Marc-Roberts-Team: Lexikon des Satanismus und des Hexenwesens. Graz: Verlag für Sammler, 2004.
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