Halmorakel

In der mittelalterlichen Rechtssymbolik konnte das Brechen eines Halms den Vertragsabschluss besiegeln.
Bis heute hat sich der Brauch erhalten, strittige Fragen schnell und unbürokratisch zu klären, indem ein Halm gezogen wird. Jemand hält mindestens zwei unterschiedlich lange Halme mit der Hand so verdeckt, dass der Unterschied nicht zu sehen ist. Wenn die Gegenseite nun „den Kürzeren zieht“, hat sie verloren.
Selbst der Minnesänger Walther von der Vogelweide zog bei Schicksalsfragen auf diese Art den „Kürzeren“.

Lit.: Schweikle, Günther: Walther von der Vogelweide, „Halmorakel“ (L 65,33); aus der Werkstatt einer neuen Walther-Ausgabe.Wien: Philologica Germanica, 1997.
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