Geistererscheinung

Bezeichnet das Wahrnehmen von Gestalten, die sich dem Zugriff entziehen.
Gemeint sind einerseits positive lichtvolle Begegnungen und Erfahrungen mit immateriellen Geistwesen (Engel, Schutzengel, Verstorbene), andereits auch negative Erfahrungen (Dämonen), die einen Menschen in Besitz zu nehmen suchen.
Was die positiven Erscheinungen betrifft, so meint C.G. Jung: „Sie sind nicht nur, sondern sie sagen etwas aus, das über ihre unmittelbare Gestalt oder Erscheinung, über das Phänomen als solches, hinausgeht. Diese Funktion verweist sie in die Kategorie des Symbols, was immer auch die Qualität und Erklärbarkeit ihres Wesens sein mag.“
Was die Erscheinung Verstorbener angeht, sagt Margarete Schäffner (†1949): „Sie sind um uns, sie sehen uns, sie kennen unsere Gedanken, unsere Gesinnungen… sie sind in leidendem Zustande, aber ein wirkliches irdisches Feuer ist es nicht.“
Negative Erscheinungen zeigen sich unter anderem in Umsessenheit und Besessenheit.

Lit.: Geistererscheinungen und Vorzeichen. Zürich: Rascher, 1958 (Vorw. von C.G. Jung), S. 265; Grabinski, Bruno/Oster, Leo: Fegfeuer-Visionen der Begnadeten Margarete Schäffner von Gerlachsheim (Baden). Eupen: Markus, 1974, S. 66.
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