Drost, August

Volksschullehrer in Bernburg a.d. Saale, Deutschland. D. wurde am 22. März 1924 verhaftet, da ihm die Staatsanwaltschaft Bernburg, „kriminaltelepathischen Schwindel“ vorwarf. Die Betrugsanzeigen an den völlig unbescholtenen Lehrer kamen aus Kreisen, in deren Auftrag er mit seinen Medien telepathisch arbeitete. In der Tat hatte sich D. schon seit früher Jugend mit Okkultismus, Hypnose, Telepathie und Hellsehen beschäftigt und war als Hypnotiseur erfolgreich. Die Anklage stürzte sich auf ein Gutachten des Landesgerichtsdirektors Albert Hellwig, der 1924 die Schrift Okkultismus und Strafrechtspflege gegen die Parapsychologie veröffentlichte. Anderthalb Jahre nach der Verhaftung fällte das Schöffengericht nach fünftägiger Verhandlung das Urteil, welches lediglich aus zwei Sätzen bestand: „Der Angeklagte wird von der erhobenen Anklage freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens fallen der Staatskasse zur Last.“
Trotz des Freispruchs zog die Anklage eine menschliche Tragödie nach sich. D. wurde von der katholischen Gemeindeschule entlassen und blieb auch nach seinem Freispruch ein verfemter Mann. Das Verfahren gegen ihn und sein Freispruch lösten in ganz Deutschland großes Aufsehen aus, war es doch das erste Mal, dass der Staat offiziell durch sein Organ, den Staatsanwalt, zur umstrittenen Hypnose Stellung nahm, nachdem Polizei und Staatsverwaltung sich bis dahin der Hilfe des späteren Angeklagten bedient hatten. > Bernburger Hellsehprozess.

Lit.: Seeling, Otto: Der Bernburger Hellseher-Prozess [und das Problem der Kriminaltelepathie]. Berlin-Pankow: Linser-Verlag, 1925; Stemmle, Robert A. (Hrsg.): Hexenjagd: Der Fall Nielsen-Hardrup und sechs weitere Kriminalfälle. München: Kurt Desch, 1969.
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