Dienstgeister

(Lat. spiritus familiaris, arab. djinn), einem Magier von hohen Wesen, insbesondere Dämonenfürsten, für persönliche Zwecke zur Seite gestellte Helfer, damit dieser nicht bei jeder Kleinigkeit den Dämonenfürsten selbst, also den Herrscher, in Anspruch nehmen muss. Die D. werden jenem Magier bzw. Zauberer zugeteilt, der einen Pakt mit den Dämonenfürsten abgeschlossen hat, wobei er mit derselben Kraft, Macht und Eigenschaft ausgestattet wird, die der Vorsteher in seinem eigenen Bereich besitzt. Die Spezialitäten von D. sind Apporte, Telekinese, selten auch Weissagungen, wovon in der Apostelgeschichte die Rede ist:
„Als wir einmal auf dem Weg zur Gebetsstätte waren, begegnete uns eine Magd, die einen Wahrsagegeist hatte und mit der Wahrsagerei ihren Herren großen Gewinn einbrachte“ (Apg 16,16).
Bei seinem Tod muss der Magier dem Dämonenfürsten folgen und ihm in seiner Sphäre die geleistete Arbeit mit Zins und Zinseszinsen (in rein geistiger Hinsicht) zurückerstatten.
Die D. sind nicht zu verwechseln mit den sog. Familiengeistern des Altertums, den verstorbenen Ahnen und Vorahnen.

Lit.: Schrödter, Willy: Die Geheimkünste der Rosenkreuzer. Warpke-Billerbeck (Hann.): Baumgartner-Verlag, 1954; Bardon, Franz: Die Praxis der magischen Evokation. Freiburg i.Br.: Hermann Bauer, 1990.
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