Diebszauber

Zauberpraktiken gegen Diebstahl und Diebe sowie zur Wiederauffindung gestohlener Güter. Vorbeugende Maßnahmen, wie z.B. an die Tür geheftete Zaubersprüche, sollten einen Diebstahl von vornherein verhindern. Manche dieser Praktiken waren ursprünglich Gottesurteile. Das Duell ist ein neueres Beispiel für diese Praxis.
Bannsprüche, verbunden mit magischen Praktiken, sollten selbst den hartnäckigsten Dieb so einschüchtern, dass er das Gestohlene zurückbrachte.
Zur Auffindung des Diebes und des gestohlenen Gutes bediente man sich auch der Wahrsagerei. So wurde 1685 dem Schweizer Wahrsager und Diebsbanner Lorenz Glintz D. vorgeworfen, da er aus der Teufelskunst zur Gewinnmaximierung gleichsam ein Handwerk gemacht habe. Man bescheinigte ihm allerdings gewisse Erfolge beim Aufrütteln des Gewissens der Täter.
Die Kirche widersetzte sich schon früh diesen Zauberpraktiken. Der Kirchenvater Johannes I. Chrysostomos ( 407) schreibt, dass die Befragung von Sehern wenig nütze, weil sie über den Verbleib des vermissten Gutes nichts wüssten. Der Teufel aber würde es den Sehern mitteilen.
Auch den Azteken war D. angeblich bekannt.

Lit.: Wyss, Bernhard: Johannes Chrysostomos und der Aberglaube, in: Patrologia Graeca 62, 413ff.; Ruff, Margarethe: Zauberpraktiken als Lebenshilfe. Frankfurt a.M.: Campus, 2003; Kohle, J.: Das Recht der Azteken. Paderborn: Salzwasser Verlag, 2012.
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