Dämonenpakt

Vertragsartige willentliche Übereinkunft zwischen Menschen und > Dämonen. Wird die Übereinkunft mit Blut besiegelt, so spricht man von einem Blutpakt.
Im Gegensatz zur Verpfändung der Seele, geht es hier um eine Abmachung der Zusammenarbeit mit Dämonen, die laut > Augustinus in der Verehrung von Idolen, Opfern, geheimen Verständigungszeichen, > Anrufungen, > Beschwörungen, > Zauberei, > Wahrsagerei, > Astrologie usw. zum Ausdruck kommt. Durch solche Praktiken tritt der Mensch in den Weltstaat ein und wird zu einem Teil des „Leibes des Teufels“ unter der Herrschaft der Dämonen. „Deshalb muss sich der gute Christ vor den Astrologen und allen gottlosen Wahrsagenden… hüten, damit sie nicht durch ihre Gemeinschaft mit Dämonen die betrogene Seele in einen Gesellschaftsbund verstricken“ (Augustinus,
De Genesis ad litteram II,17).
Am realen Zustandekommen solcher Pakte zwischen Menschen und Dämonen war für die Antike nicht zu zweifeln. Aufgrund ihres luftigen Körpers können sich die Dämonen, wie Augustinus in seinem Werk De divinatione daemonun aufzeigt, schneller fortbewegen. Durch ihren schärferen Sinn können sie sich anbahnende Ereignisse früher wahrnehmen. Zudem verfügen sie aufgrund ihrer Ewigkeit über größere Erfahrungen.
Diese Vorstellungen vom D. hat Augustinus, übernommen aus hellenistisch-heidnischen wie aus biblischen Motiven, mit seiner überragenden Autorität in den Traditionsstrom der lateinischen Theologie eingebracht. Dabei wurde besonders die Kennzeichnung von > Aberglauben als Abfall von Gott durch einen Pakt mit Dämonen zur bleibenden Bedeutung.

Lit.: Petersdorff, Egon von: Dämonologie, 2. Bd. Stein am Rhein: Christiana-Verlag, 1982; Götz, Roland: Der Dämonenpakt bei Augustinus, in: Georg Schweiger (Hrsg.): Teufelsglaube und Hexenprozesse. München: Beck, 41999; Hersperger, PatrickKirche, Magie und „Aberglaube“: Superstitio in der Kanonistik des 12. und 13. Jahrhunderts. Köln/Weimar/Wien: Böhlau, 2010.

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