Convenenza

(Lat., „Übereinkunft“), Vertrag von Katharern, welche die Verpflichtung des  Consolamentum nicht übernahmen, mit dem Vorsteher ihrer Gemeinde, sich auf dem Totenbett das Consolamentum (einzigartiges Sakrament der Katharer) erteilen zu lassen, um die Tilgung aller Sünden und die Seligkeit erreichen zu können. Sollte die Erteilung des Consolamentum aus irgendwelchen Gründen nicht mehr möglich sein, so hatte das betreffende Gemeindemitglied mit der C. wenigstens Aussicht, durch Seelenwanderung in anderer Hülle in das Leben zurückzukehren, um im neuen Leben durch das Consolamentum doch noch in den Zustand der Seligkeit zu gelangen. Wer weder Consolamentum noch C. auf sich nahm, gehörte zu den Geschöpfen des bösen Gottes und war für immer verloren.

Lit.: Rottenwöhrer, Gerhard: Der Katharismus, 4 Bde. Bad Honnef: Bock & Herchen, 1982f.
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