Clarke, Jane

Hexenprozess. Der letzte Versuch, jemanden wegen Hexerei zu verurteilen, wurde 1717 in Leicester unternommen. Jane Clarke sowie deren Sohn und Tochter, alle aus Great Wigstone, wurden dem > Schwemmen und > Hexenkratzen unterzogen, da man ihnen schwarzmagische Verbrechen zur Last legte, zu denen nicht weniger als 25 Nachbarn Aussagen geliefert hatten.
Beim Schwemmen wurde die beschuldigte Person, an Händen und Füßen gefesselt, in einen Teich oder Fluss geworfen. Blieb sie an der Wasseroberfläche, galt sie als schuldig, sank sie, galt sie als unschuldig, lief aber Gefahr zu ertrinken. Das Schwemmen war zwar keine offizielle Form des Verhörs, wurde in England aber als gesetzlich zulässiger Test zur Klärung der Schuldfrage anerkannt. Als Zauberprobe wurde das Schwemmen bereits in Babylon und später im vorchristlichen Europa angewandt.

Beim Hexenkratzen fügte man der wegen Hexerei angeklagten Person oberhalb von Mund und Nase eine blutende Wunde zu, um den Zauber zu lösen, den sie angeblich gegen jemanden gerichtet hatte.
Da die Geschworenen im Falle von C., ihrer Tochter und ihrem Sohn keinen stichhaltigen Verurteilungsgrund fanden, ließen sie die Anklage fallen, woraufhin die Beschuldigten auf freien Fuß gesetzt wurden.

Lit.: Notestein, Wallace: History of Witchcraft in England. From 1558 to 1718. Washington: American Historical Association, [1911]; Murray, Margaret: The Witch Cult in Western Europe: Oxford, Clarendon Press, [1962].
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