Charlottenburg-Spuk

Ende Januar 1929 wurde durch den Vorsitzenden der „Gesellschaft für parapsychologische Forschung“, Sanitätsrat Paul Bergmann, darauf hingewiesen, dass sich in der Traugottstraße 42 in Charlottenburg seit einiger Zeit Spukphänomene ereigneten, die an das kleine Mädchen Lucie gebunden zu sein schienen.
In ihrer Not wandte sich die Familie Albert Regulski an Pfarrer Hillebrandt, der sich der Sache annahm. Es handelte sich vornehmlich um Klopfgeräusche an den Zimmerwänden sowie um das Werfen und Bewegen von Gegenständen und Einrichtungen.

Die Untersuchungen durch Sanitätsrat Bergmann und weitere Personen, die vor allem in Beobachtungen bestanden, führten zu der Feststellung, dass die wahrgenommenen Phänomene von einer Intelligenz hervorgerufen wurden, die sich außerhalb der kleinen Lucie manifestierte und mit dieser in keinerlei Zusammenhang stand, zumal die Phänomene auch in Gegenwart anderer Personen (und auch in anderen Häusern) auftraten.
Übrigens befasste sich neben der Tagespresse einige Monate später, am 21. November und am 14. Dezember 1929, auch das Amtsgericht in Charlottenburg mit dem Spukfall, nachdem der Hausherr wegen der Vorkommnisse eine Räumungsklage gegen die Familie eingebracht hatte, die jedoch abgelehnt wurde.

Lit.: Grabinski, Bruno: Spuk und Geistererscheinungen. Graz: Styria, 1953; Zeitschrift für Parapsychologie, Heft 7 vom Juli 1929, Heft 10 vom Oktober 1929; Drury, Nevill: Lexikon esoterischen Wissens. München: Droemer Knaur, 1988; Rankin, Robert: Der Tanz der Voodoo-Tasche. Bergisch Gladbach: Bastei Lübbe, 2002.
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