Castro, Alfonso de

(* 1495 in Zamora/Spanien; † 1558 in Brüssel/Belgien), auch bekannt als Alphonsus a Castro, Franziskaner (OFM), Theologe und Jurist.
C. trat mit 15 Jahren in den Franziskanerorden ein und studierte dann Theologie und Philosophie an der Universität von Alcalá. Als Professor an der Universität von Salamanca begründete er mit seinem Mitbruder Luis Carvajal (ca. 1500 bis nach 1548) und den Dominikanern Francisco de Vitoria (1486-1546) sowie Domingo de Soto (1494-1560) die spätscholastische, an Aristoteles und Thomas von Aquin orientierte „Renaissance der Theologie“. Er verfügte auch über gute Kenntnisse im römischen und kanonischen Recht sowie in der Medizin.

C. war Berater Karls V. und Philipps. II. Auf dem Konzil von Trient 1545-47 sowie 1551/52 wurde er durch sein Engagement zum Verfechter der spanisch-kaiserlichen Interessen und des katholischen Glaubens gegen die Lutheraner. In seinen letzten Lebensjahren wirkte er als Prediger in Antwerpen. Philipp II ernannte ihn Ende 1557 zum Erzbischof von Santiago de Compostela. C. starb jedoch noch vor Erhalt der Urkunde.
In seinen Hauptwerken widmet sich C. der Verteidigung des katholischen Glaubens gegen die Häretiker. Darüber hinaus verfasste er unter dem Titel De sortilegiis et maleficiis eorumque punitione eine 30-seitige Schrift, die 1558 in Lyon erschien und sich mit Zauberei, Hexerei und deren Bestrafung befasst. In diesem Zusammenhang ist auch sein kleiner Traktat über die Zauberer, De impia sortilegarum, Maleficarum, Lamiarum haeresi, earumque punitione (Lyon 1568) zu nennen, worin er sich mit der Gleichstellung von Magie, Zauberei und Hexerei mit der Häresie beschäftigt und zu differenzierten Entscheidungen kommt. Nach C. ist die Zauberei der Häresie gleichzustellen und wie diese mit dem Feuertod zu bestrafen, insofern dem Magier ein Pakt mit dem Dämon vorgeworfen wird. Ein solcher Pakt widerspreche dem katholischen Glauben, da der Magier den Dämon und nicht Christus anbete und ihm die Macht über seinen Willen gibt. Von der häretischen Zauberei unterscheidet C. jedoch jene Fälle, bei denen der Magier z.B. die christlichen Sakramente für seine Zwecke missbrauchen will, was der Anerkennung dieser Sakramente gleichkomme und daher keine Häresie darstelle.
Hinsichtlich der Realität des Hexenwesens versucht C. die zurückhaltende Tradition des kanonischen Rechts (> Canon episcopi) zu vermitteln. Den Transport der Hexen durch Dämonen oder Tiere hält er zwar grundsätzlich auch körperlich für möglich, nicht jedoch durch die Luft. Den Teufelscoitus und die Verwandlung der Zauberer in Tiere hält er für eine Illusion. Die Strafe der häretischen Zauberei ist dabei von der Realität der Dämonenwerke unabhängig, da aufgrund des subjektiven Verbrechensbegriffs der auf den Schaden gerichtete böse Wille mit der ordentlichen Strafe des Feuertodes zu bestrafen sei.
Diese praktische und theoretische Auseinandersetzung mit den Häretikern machte C. zum führenden Strafrechtssystematiker des 16. Jahrhunderts. Durch seinen Einfluss auf die Theologen und Kanonisten und auch auf manche Legisten seiner Zeit, wie den schon erwähnten
Domingo de Soto, Martín de Azpilcueta (1493-1586), Diego de Covarrubias y Leyva (1512-1577) und Fernando Vázquez de Menchaca (1512-1566), fand sein theologischer Strafbegriff Eingang in die deutsche Natur- und Strafrechtslehre des 17. Jahrhunderts.

W.: Opera omnia: Alphonsi A Castro Zamorensi, Ordinis Minorvm Regvlaris Observantiae, Provinciae Sancti Jacobi Opera omnia Sammlung: duobus tomis comprehensa: inter quae quadraginta & nouem Homiliae, quibus idem author Psalmos 31. & 50. eleganter copioséque explicauit. Parisiis: Nivellius.
Lit.: Maihold, Harald: Castro, Alfonso de, in: Lexikon zur Geschichte der Hexenverfolgung, hrsg. v. Gudrun Gersmann, Katrin Moeller und Jürgen-Michael Schmidt. Universität München, 2002; ders.: Strafe für fremde Schuld? Die Systematisierung des Strafbegriffs in der Spanischen Spätscholastik und Naturrechtslehre. Köln: Böhlau, 2005.
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