Buirmann, Franz

(*1590 Euskirchen; † nach 1638), kölnischer Hexenkommissar, studierte an der Universität Köln, wo er 1608 immatrikulierte und das Studium schließlich mit dem Doktorat in Jurisprudenz abschloss. Ab 1628 war B. Bürger von Bonn, da er dort eine Stelle als Schöffe und Kommissar am Bonner Hohen Gericht erhalten hatte. Noch vor 1635 heiratete er Katharina Walravens.
Angesichts des damals weitverbreiteten Hexenglaubens hoffte man, die Auswüchse mittels lokaler Hexenverfolgung zu bekämpfen. Dabei befahl der Erzbischof von Köln, Ferdinand von Wittelsbach, bei Schwierigkeiten mit Hexenprozessen ausgebildete Juristen von den beiden höchsten kurkölnischen Gerichten in Köln und Bonn, sog. „Kommissare“, beizuziehen, die auf die Korrektheit des Verfahrens und die Anwendung der juristischen Lehre der Zeit zu achten hatten. Dies wurde jedoch zum Verhängnis. Es waren nämlich gerade die > Hexenkommissare, die den ohnehin schon lodernden Flächenbrand noch mehr anfachten, nicht zuletzt, weil sie durch ihre enormen Honorare bei jedem Prozess zu großem Wohlstand gelangten. Einer der schlimmsten war Franz B., der als reisender Richter mit dem Vorrang vor allen lokalen Autoritäten durch Köln und die angrenzenden Gegenden zog.

Die Prozesse begannen im Juni 1631 in Rheinbach, wo er mindestens 20 Menschen wegen Hexerei zum Tod verurteilte. Die Schuldigen ließ er mit äußerster Härte foltern, auch unter Anwendung der > Spanischen Stiefel, oder sie wurden auf einen metallenen Hexenstuhl gebunden, unter dem man ein Feuer entfachte. Selbst seine eigenen Leute waren vor seiner mörderischen Aufmerksamkeit nicht sicher. 1636 ließ er in Siegburg den Scharfrichter als Hexer verbrennen.
Diese Serie der Hexenprozesse dauerte bis 1638.

Lit.: Löher, Hermann: Wehmütige Klage der frommen Unschuldigen. Köln: Nix, 1995.
Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.