(* 02.07.1630 Paris; † 17.07.1676 ebd.), Giftmörderin.
B. entstammte einer angesehen Adelsfamilie und zeigte schon früh Interesse an „Hexenkunst“ und sexueller Ausschweifung. Mit 21 Jahren heiratete sie den Marquis Antoine Gobelin de Brinvilliers. Aus der Ehe gingen fünf Kinder hervor. Über ihren Mann lernte sie den Glücksritter Godin de Sainte-Croix kennen, mit dem sie eine Affäre begann, die bis zu dessen Tod andauerte. Sainte-Croix interessierte sich besonders für Alchemie und Chemie. B.s Vater war gegen diese Affäre und veranlasste, dass er am 19. März 1663 für ein Jahr in die Bastille von Paris gesperrt wurde. Dort lernte er den gebürtigen Italiener Exili kennen, der ihm von einem Gift erzählte, das nach dem damaligen Wissensstand nicht nachweisbar war und später als Eau admirabile bekannt wurde. Sainte-Croix brachte B. die Herstellung des Giftes bei bzw. stellte es ihr zur Verfügung.
Dieses Gift verabreichte B. in dosierter Form über einen längeren Zeitraum hinweg ihrem Vater, der am 10. September 1666 daran starb. Der für seinen aufwendigen Lebensstil bekannte Sainte-Croix zwang B. daraufhin, zwei Schuldscheine in Höhe von je 25.000 und 30.000 Livres auszustellen. Das Geld suchte sie sich bei ihren beiden Brüdern zu beschaffen und ließ über einen bestochenen Kammerdiener deren Speisen vergiften. Ihr älterer Bruder starb am 17. Juni 1670, der andere drei Monate später. Um an das gesamte Vermögen zu kommen, musste auch noch die Schwester beseitigt werden. Thérèse d’Aubray ahnte die Gefahr und prüfte die Speisen jeweils vor dem Essen, starb aber dennoch vor Ende des Prozesses gegen B.
Aufgedeckt wurde der Fall, als nach dem Tod von Sainte-Croix am 30. Juli 1672 in einer Schatulle u. a. unterschiedliche Gifte gefunden wurden, die sich in Tierversuchen als tödlich erwiesen. B. flüchtete zunächst nach England. Da ihr dort die Auslieferung drohte, floh sie nach Lüttich in ein Kloster. Durch eine List wurde sie schließlich aus dem Kloster gelockt und festgenommen. Als Adelige genoss sie das Privileg, durch eine Kammer des Höchstgerichtes verurteilt zu werden. Das Urteil lautete auf Wasserfolter und Tod am Schafott. Nach der Hinrichtung am 17. Juli 1676 wurde der Leichnam verbrannt und die Asche in alle Winde verstreut.
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