Blutaar

(Altnord., „Ritzen des Blutes“), eine besonders grausame Art des Tötens. Dem Racheopfer wurden bei lebendigem Leib die Rippen vom Rückgrat abgetrennt, wie Adlerschwingen auseinandergefaltet und die Lungenflügel herausgenommen. Diese Art der Rache an einem Feind ist sowohl in den Skaldengedichten und Eddaliedern als auch in den Sagas überliefert. Sie könnte auf eine Form des Menschenopfers zurückgehen, da in der Orkneyinga saga 8 Jarl Einarr seinen Gegenspieler auf diese Weise töten ließ und ihn damit dem > Odin für den Sieg opferte. Andere Belege lassen jedoch vermuten, dass es sich dabei auch um eine spezielle Art der Vaterrache gehandelt haben könnte.

Lit.: Elbenbauer, B.: Blutaar, in: J. Hoops: Reallexikon der germanischen Altertumskunde. Hrsg. von H. Beck u.a. Berlin: Walter de Gruyter, 21972-2006; Simek, Rudolf: Lexikon der germanischen Mythologie. 3., völlig überarb. Aufl. Stuttgart: Kröner, 2006.
Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.