Blanckenstein, Chatrina

(1610-ca. 1680), deutsche Witwe, wurde 1676 in Naumburg, Sachsen, als Hexe vor Gericht gestellt. Als nämlich das Kind eines Nachbarn vier Tage nach dem Genuss der Marmelade, die B. gegen etwas Brennholz eingetauscht hatte, starb, wurde ihr dessen Tod durch Verhexung angelastet. Andere Nachbarn berichteten, dass sie in unmittelbarer Nähe des Hauses Hasen gesehen hätten. Ein Stadtwächter sprach von drei Katzen mit roten Augen, die er dort beobachtet habe. Auf diese und andere Aussagen hin ordnete das Gericht gegen B. einen Prozess an. Trotz des Widerstandes der Söhne wurde sie in das Gefängnis geworfen und mit den > Spanischen Stiefeln, den > Daumenschrauben und der > Leiter gefoltert. Zudem wurde ihr Hals mit Seilen derart zusammengeschnürt, dass man den Tod befürchtete. Dennoch weigerte sie sich, irgendeinen Anklagepunkt zu akzeptieren, und da man auch kein > Teufesmal fand, ließ man sie frei. Nach Bezahlung der Kosten wurde der Fall zu den Akten gelegt. Der Verdacht blieb jedoch bestehen. Einige Jahre nach ihrem Tod wurde 1689 auch ihre Tochter, deren Name nicht bekannt ist, der Tötung eines Kindes durch Hexerei beschuldigt. Sie fand keine Verteidiger und wurde der Folter unterworfen. Beim Anblick der Folterwerkzeuge erklärte sie sich bereit, ein volles Geständnis abzulegen, und bestätigte den Vorwurf, das Kind getötet zu haben. Sie gab außerdem zu, mit einem Teufel namens Heinrich sexuelle Beziehungen unterhalten, Tiere getötet und die Heilige Dreifaltigkeit verleugnet zu haben. Nachdem sie ihre Mittäter genannt hatte, versuchte sie sich mit ihrem Gürtel zu erhängen. Man brachte sie jedoch wieder zu Bewusstsein und verbrannte sie zur gegebenen Zeit bei lebendigem Leibe.

Lit.: Pickering, David: Lexikon der Magie und Hexerei. Bechtermünz Verlag, 1999.
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