Bezauberung

(Engl. enchantment, aber auch bewitchment), Beeindruckung wie Vereinnahmung.
Ruft B. beim Gegenüber ein Empfinden überwältigender Bewunderung und des Staunens hervor, so wird z.B. ein Gemälde oder eine Person als bezaubernd bezeichnet, ist man beeindruckt, bewahrt aber die persönliche Entscheidungsfreiheit.

Wird die Person hingegen durch die Beeinflussung so beansprucht, dass die Entscheidungsfreiheit aufgehoben wird, handelt es sich um eine völlige Vereinnahmung. Werden dabei magische Kräfte ins Spiel gebracht, so spricht man von einer B. im eigentlichen Sinn. Diese kann je nach Einstellung zum Nutzen oder zum Schaden sein. > Verzauberung.

Lit.: Resch, Andreas: Paranormologie und Religion. Innsbruck: Resch, 1997.
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