Bamberg, Hexen von

Das Fürstentum Bamberg war Schauplatz einiger der grausamsten Hexenprozesse. Unter der Herrschaft der Fürstbischöfe Johann Gottfried I. von Aschhausen (1609-1622) und Johann Georg II. Fuchs Freihr. von Dornheim (1623-1633) kam es zu einem wahren „Krieg gegen die Hexen“. Die Motive waren vielfältig. Neben der Angst vor dem Bösen und dem Fanatismus einzelner Machthaber förderte auch die wirtschaftliche Situation Anfang des 17. Jhs. den zeitgenössischen Hexenwahn: Ernteeinbußen und Missernten als Folge der sog. Kleinen Eiszeit lösten wiederholt Wellen von Hexen-Prozessen aus. Die genannten Gründe führten unter Johann Gottfried I. 1612/13 und 1617/18 im Hochstift Bamberg und ab 1617 auch im Hochstift Würzburg zu einer ersten großen Verfolgungswelle gegen angebliche Hexen. An die 300 Personen, Männer wie Frauen, starben auf sein Geheiß in den Flammen der Scheiterhaufen. Allein 1617 wurden im Hochstift Bamberg 102 Menschen als Hexen hingerichtet. Johann Gottfried I. erhielt dabei tatkräftige Unterstützung durch seinen Generalvikar Friedrich Förner.
Dieser trieb dann unter Johann Gottfrieds Nachfolger in Bamberg, Fürstbischof Johann Georg II. Fuchs Freihr. von Dornheim, auch „Hexenbrenner“ genannt, die Hexenverfolgung auf die Spitze. Die Verfolgung unter Johann Georg II. zwischen 1626 unf 1631 zeichnete sich durch ein noch planmäßigeres und deutlich brutaleres Vorgehen aus. Er beauftragte den Eichstätter Hexenkommissar Dr. Johann Schwarzkonz gemeinsam mit dem bisherigen Bamberger Hexenkommissar Ernst Vasolt, einen Rat von Rechtsgelehrten zu leiten, welcher die Prozesse durchführen sollte. In seinem Generalvikar und Weihbischof Friedrich Förner, den er vom Vorgänger übernahm, hatte er einen erfahrenen und fanatischen Propagator des Hexenwahns zur Seite. Auf Förner geht auch die Konzeption und der Bau eines eigenen > Drudenhauses (= Hexengefängnis) in Bamberg zurück, das 1627 fertiggestellt wurde und Platz für 30 bis 40 Gefangene bot. Kleinere Drudenhäuser entstanden auch in anderen Städten des Hochstiftes wie etwa in Zeil, Hallstadt und Kronach. Selbst der bischöfliche Kanzler Dr. Georg Haan blieb vom Hexenwahn nicht verschont. Da er versuchte, die Prozesse wenigstens ein Stück weit zu kontrollieren, geriet er bald in Verdacht, ein Hexenfreund zu sein. Sein Einsatz für die vermeintlichen Hexen kostete ihn sowie seine Frau und Tochter 1628 das Leben, und dies trotz kaiserlicher Anordnung, ihn freizulassen.
Neben dem bischöflichen Kanzler fielen auch zahlreiche Bürgermeister und Magistrate Bambergs dem Hexenwahn zum Opfer, so Johannes Junius, dessen Abschiedsbrief an seine Tochter erhalten ist und der Einblick in eine zutiefst gequälte Seele gibt. Neben der Denunziation wurden vor allem durch die Anwendung der Folter Namen anderer angeblicher Hexen erpresst, so dass sich die Verfolgung wie von selbst fortsetzte.
Es ist auch bekannt, dass Johann Georg II. an der Verfolgung gut verdiente, denn der konfiszierte Besitz der Opfer füllte die Taschen des Fürstbischofs. Wie der Fall Georg Haan zeigt, kümmerte sich J. Georg II. wenig um die Eingaben des Kaisers. Bamberg wurde zum Synonym für die Folter. Selbst auf dem Weg zur Hinrichtung wurden die verurteilten „Hexen“ noch gequält. Manchen wurde kurz vor ihrem Flammentod noch die rechte Hand abgeschlagen oder es wurden glühende Eisennadeln durch die Brüste getrieben. Diese extreme Brutalität rief zunehmend Befremden und Entsetzen hervor, sodass der Kaiser zum Handeln gezwungen wurde, wollte er nicht unglaubwürdig werden.

1630 verfügte Kaiser Ferdinand II. daher in einem Mandat, alle Gerichtsakten der Hexenprozesse dem Reichskammergericht in Regensburg zur Prüfung vorzulegen und die Anklagen öffentlich zu machen, um Diffamierungen und üble Nachrede als die häufigsten Anklagegründe besser ausschließen zu können. Jeder und jedem der Hexerei Angeklagten war Rechtsbeistand zu gewähren und die Konfiszierung von Besitz hatte zu unterbleiben, um die nicht angeklagten Angehörigen und Verwandten in keine Notlage zu bringen. Die Folter als Mittel zur Urteilsfindung wurde allerdings nicht verboten.
Dieses energische Eingreifen des Kaisers und der Tod von Weihbischof Förner im Dezember 1630 bewirkten einen merklichen Rückgang des Terrors. Der Hauptgrund für das Ende des Hexenwahns in Bamberg war jedoch die Schwedengefahr und der Tod von Fürstbischof Johann Georg II. Fuchs Freihr. von Dornheim, dessen Hexenwahn in der Stadt Bamberg unzählige Menschen das Leben kostete, allein 900 im gesamten Hochstift.
Ähnlich massive Verfolgungen lassen sich in Süddeutschland nur noch in den Hexenprozessen der Hochstifte Würzburg und Eichstätt sowie in Kurmainz und Ellwangen nachweisen, wobei Deutschland mit 25.000 die weitaus höchste Zahl an Hinrichtungen aufweist, während in Italien „nur“ 1000 zu verzeichnen sind.

Lit.: Scriptores rerum episcopatus Bambergensis/cum praefatione et indice locupletissimo cura Ioan. Petr. Ludewig. Francofurti [u.a.], 1718. Ussermann, Aemilian: Episcopatus Bambergensis sub S. Sede Apostolica chronologice ac Diplomatice illustratus: Opus posthumum/opera et studio P. Aemiliani Ussermann. Typis San-Blasianis, 1802; Leitschuh, Friedrich: Beiträge zur Geschichte des Hexenwesens in Franken. Bamberg: Hübscher, 1883; Soldan, Wilhelm Gottlieb: Geschichte der Hexenprozesse. Nachdr. der 3. (letzten) Aufl./neu bearb. u. hrsg. von Max Bauer. Köln: Parkland-Verl, 1999; Hexen und Hexenprozesse in Deutschland/hrsg. von Wolfgang Behringer. München: Dt. Taschenbuch-Verl., 52001.
Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.