Lat. audire, hören; auditio, das Anhören, bezeichnet ein Hören mit dem „inneren Ohr“ ohne feststellbare Gehörwahrnehmungen. Das Gehörte bricht unversehens als Sprache, Musik, Rauschen usw. über die betreffende Person herein. A.en weisen verschiedene Intensitätsgrade auf und ereignen sich in unterschiedlichen Bewusstseinszuständen. So kann man zwischen halluzinativen, hypnopompen, luziden und ekstatischen A.en unterscheiden. Eine weitere Unterscheidung kann zwischen pathologischen, selbstbewussten und inspiratorischen A.en getroffen werden. Die betreffende Person ist dabei nur selten in der Lage, zwischen Eigenproduktion und Eingebung zu unterscheiden. Harmonische Sinnhaftigkeit des Gehörten und persönliche Selbstkontrolle sprechen gegen eine pathologische A.
Religionsgeschichtlich wird die A. als Privileg weniger von einer Gottheit Erwählter verstanden, wie etwa der Propheten des Alten Testaments (Jes 6,1-13; 40,3-8; Jer 1,4-10; Ez 1,28; Dtn 4,12; 1 Kön 19,13), beim Auftreten Jesu (Mt 3,17; 17,5), bei Bekehrungen (Apg 9,1ff.) u. in der Mystik. Dabei kann die A. als geistiger Vorgang auch den Körper erschüttern. Eingehende Untersuchungen der A. stehen zur Zeit noch aus.
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