Arzneibücher

Oder Pharmakopien sind amtliche Vorschriftenbücher für die Handhabung von Arzneimitteln, sog. offizinellen Mitteln, d.h. für deren Beschaffenheit, Zubereitung, Aufbewahrung, Dosierung und Prüfung. A. sind in den meisten Ländern vorhanden. In Deutschland sind u.a. gültig: „Deutsches Arzneibuch“ und „Homöopathisches Arzneibuch“.
Bereits aus dem 2. Jahrtausend v. Chr. sind solche A. aus dem alten Ägypten erhalten, so der > Papyrus Ebers (1550 v. Chr.) und der > Papyrus Brugsch major (1250 v. Chr.), deren Originale noch weit früher verfasst worden sein müssen.

Lit.: Hoops, Johannes (Hg.): Reallexikon der Germanischen Altertumskunde, 17 Bdeff. Berlin; New York: Walter der Gruyter, ²1973ff.; Büchi, Jakob: Die Arzneibücher und schweizerischen Pharmakopöen vom 17.-20. Jahrhundert. Zürich: Juris-Druck und Verl., 1986; Enders, Norbert: Die Arznei und ihre Anwendung. Stuttgart: MVS Medizinverlage Stuttgart, 2005.
Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.