Anhorn, Bartholomäus

Reformierter Pfarrer und Verteidiger des Hexenglaubens (1616-1700). Geboren am 16. Januar 1616 in Fläsch, Graubünden/Schweiz, war er von 1661-1676 Pfarrer in Bischofszell und dann im zürcherischen Elsau bei Winterthur, wo er am 6. Juli 1700 starb. Bekannt wurde A. vor allem durch sein 1200 Seiten umfassendes Buch Magiologia (1674), in dem er aus volkskundlicher und geistesgeschichtlicher Sicht zur Warnung der Christen ein Kompendium der Hexenkünste vorlegte, das für die Geschichte des > Okkultismus eine wichtige Kasuistik enthält. Zeitgeschichtlich ist es jedoch eine Bestärkung des Hexenglaubens.
Aufgrund seiner Ablehnung des „Atheismus“ („Ist dan die Höll nur Scherz und Spott, dass sie kein Sünder will erkennen?“) unternimmt Anhorn in Magiologia den Versuch, den Glauben an die Wirksamkeit von Zauberei und Hexerei gegen kritische Zweifel zu verteidigen („dann Zauberey und Hexenkunst ist nicht allzeit ein blawer Dunst“). Er wendet sich u.a. auch gegen den „Canon episcopi“ und gegen Erfahrungsberichte, die den > Hexenflug als Illusion darstellen: „Hingegen können der Exemplen eine grosse Mänge beygebracht werden, welche bezeugen, dass die Zauberer und Hexen, nicht zwar alle zeit, aber doch mehrmahlen, durch den Lufft zu ihren Zusammenkunfften würklich und leiblich von dem läidigen Teufel geführet werden; massen solches durch die Erfahrung gelehrt, alte und newe Theologi, Rechtsgelehrte und Arzet gestehen, die Hexen selber bekennen und die unverneinlichen unläugbaren Exempel erweisen.“ Bei den Hexenprozessen lehnt er jedoch die > Wasser- und die > Tränenprobe oder das Abschneiden der Haare ab. Auch die Denunziation als Teilnehmer von > Hexensabbaten erscheint ihm als „kein gewüsser Beweisse thumb der Hexerey und Zauberey“.
In Fragen der Prozessführung verweist er den Leser vor allem auf den Juristen Benedikt Carpzow, einen Vertreter von rigiden Verfolgungen auf der Grundlage des > Hexenhammers. Dementsprechend gilt für A. der Teufelsbund auch ohne > Schadenzauber als todeswürdiges Verbrechen. Nichts abgewinnen kann er dem Argument, die Hexen seien „arme schwache weiblin“, die sich gegen die Verführung des Teufels nicht zu wehren vermochten oder nur unter melancholischen Einbildungen litten und somit gar nicht schuldfähig seien.

W.: Anhorn, Bartholomaeus: Magiologia. Christliche Warnung fuer dem Aberglauben un[d] der Zauberey: Darinnen gehandlet wird Von dem Weissagen, Tagwellen und Zeichendeuten, von dem Bund, der Zauberer mit dem Teufel: von den geheimen Geisteren, Waarsagen, Loosen und Spielen: von den Duellen … Von dem Grewel der Zauberey, der Zauberer Straff, und muegligkeit der Bekehrung zu Gott … fuergestelt Durch Bartholomäum Anhorn, Pfarrern der Evangelischen Kirchen und Gemeind zu Bischoffzell. Basel: Meyer, 1674.
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