A. (griech.) bedeutet etwas (der Gottheit) Anheimgegebenes, und zwar als Weihegabe (Lk 21,5) oder als ihrem Fluch Verfallenes. In dieser zweiten Bedeutung verwendet das NT ganz im Zuge der alttestamentlichen Bannflüche (herem; LXX: anathema) wie auch des Ausschlussverfahrens in Qumran das A., um die Grenzen der christlichen Gemeinschaft zu markieren. Die Vollmacht zum Ausschluss aus der Kirche wird auf Jesus zurückgeführt (Mt 16,18-19; 18,15-18; Joh 20,23). Ziel ist die Umkehr des Sünders, nicht seine Vernichtung. In der alten und mittelalterlichen Kirche wird die Verhängung des A. identisch mit der > Exkommunikation (Konzil von Nizäa 325; 4. Konzil von Toledo 633) und bleibt dies bis zum Vat. II. Das Kirchenrecht kennt seit dem neuen Kodex von 1983 den Begriff A. nicht mehr.
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