Anathema

A. (griech.) bedeutet etwas (der Gottheit) Anheimgegebenes, und zwar als Weihegabe (Lk 21,5) oder als ihrem Fluch Verfallenes. In dieser zweiten Bedeutung verwendet das NT ganz im Zuge der alttestamentlichen Bannflüche (herem; LXX: anathema) wie auch des Ausschlussverfahrens in Qumran das A., um die Grenzen der christlichen Gemeinschaft zu markieren. Die Vollmacht zum Ausschluss aus der Kirche wird auf Jesus zurückgeführt (Mt 16,18-19; 18,15-18; Joh 20,23). Ziel ist die Umkehr des Sünders, nicht seine Vernichtung. In der alten und mittelalterlichen Kirche wird die Verhängung des A. identisch mit der > Exkommunikation (Konzil von Nizäa 325; 4. Konzil von Toledo 633) und bleibt dies bis zum Vat. II. Das Kirchenrecht kennt seit dem neuen Kodex von 1983 den Begriff A. nicht mehr.

Lit.: Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. 1. Freiburg: Herder, 1996; Denzinger, Heinrich: Enchiridion symbolorum definitionum et declarationum de rebus fidei et morum. Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrmeinungen. Freiburg: Herder, 392001.
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