(Lat. auris), jener Teil des Sinnesorgans, mit dem Geräusche, Klänge, Laute und Töne aufgenommen werden. Zum Innenohr gehört auch das Gleichgewichtsorgan.
Die Wahrnehmung akustischer Signale wird wesentlich davon mitbestimmt, wie Schallschwingungen vom Außenohr über das Mittelohr hin zu den Nervenzellen des Innenohrs jeweils umgeformt und verarbeitet werden. Das menschliche Gehör kann akustische Ereignisse nur innerhalb eines bestimmten Frequenz- und Schalldruckpegelbereichs wahrnehmen. Zwischen der Hörschwelle und der Schmerzschwelle liegt die Hörfläche.
Außerhalb des eigentlichen Ohres liegen jedoch die Nervenbahnen, die zum Hörzentrum des Gehirns führen, sowie das Hörzentrum selbst. Sind diese beeinträchtigt, so leidet bei einem funktionsfähigen O. auch die Schallwahrnehmung darunter.
In der Antike wurde das O. als Sitz des Gedächnisses angesehen. Das bis in das Mittelalter bei Rechtsakten verbreitete Ziehen am O. galt als Appell an das Gedächtnis von Zeugen, bestimmte Fakten nicht zu vergessen.
Durch das O. ist der Mensch auch fähig, das Wort Gottes zu vernehmen (Ijob 12,11).
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