Nasiräer

Von hebr. nazar, sich fernhalten; befristetes oder lebenslanges Gelübde nach Num 6,1-21, wonach sich der Gläubige u.a. die Haare nicht schneidet und sich aller Produkte des Weinstocks, auch der Trauben, enthält, um seine große Frömmigkeit zu bezeugen. In rabbinischer Auslegung sind dem N. auch ander giftige Getränke untersagt. In der Ordnung Naschim der Mischna bzw. des Talmud ist dem N. ein eigener Traktat gewidemet.

Lit.: Auffahrt, Christoph/Kippenberg, Hans G./Michaels, Axel (Hrsg.): Wörterbuch der Religionen. Stuttgart: Kröner, 2006.

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