Magier

(Altpers. magusch) und Zauberer, allgemeine Bezeichnung für Geistwesen und Menschen mit außernatürlichen Fähigkeiten, welche den Verkehr mit der übersinnlichen Welt vermitteln, mit eigenem Willen aktiv in den Weltlauf eingreifen und Natur und Übernatur mit Hilfe eines bestimmten überlieferten Handlungsablaufs beeinflussen. Durch diese der magischen Handlung zwangsläufig innewohnenden Macht zwingen sie selbst übernatürliche Wesen (Dämonen, Engel, Götter) dazu, ihrem Willen zu entsprechen (z.B. Exorzismus). Ziel ihres Handelns sind der eigene Schutz und die Schadensabwehr sowie die Schadensübertragung auf Gegner. Die M. und Z. nehmen Einfluss auf Leben, Liebe (Liebeszauber) und Tod, auf Gesundheit und Krankheit (Schutz- und Heilzauber), auf vegetative Fruchtbarkeit und Dürre (Fruchtbarkeits- und Wetterzauber), auf gute und böse Tage, auf nützliche und schädliche Tiere. Sie helfen Freunden und schaden Feinden (Schadens- und Vernichtungszauber). Beim Analogiezauber gießen sie z.B. Wasser aus, um Regen hervorzurufen, oder imitieren den Donner, um Gewitter heraufzubeschwören. Als Zaubermittel bedienen sie sich dabei häufig eines Zauberwortes, Zauberspruchs (Abracadabra, Abraxas) oder Zauberstabs. So schlägt zum Beispiel der jüdische Mosheh Wasser aus dem Felsen (Ex 17,1ff) und der Stab des Elijjahu lässt Eisen schwimmen (2 Kg 6,1ff) oder ruft Tote ins Leben zurück (2 Kg 4,34).

Lit.: Bellinger, Gerhard J.: Knaurs Lexikon der Mythologie. München: Droemersche Verlagsanst. Th. Knaur Nachf., 2005.
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