Lambertini, Prospero

Papst Benedikt XIV. (* 31.03.1675 Bologna; † 03.05.1758 Rom), gelehrter Jurist, Reformator im Kirchenrecht, Begründer der Kirchenrechtsgeschichte, Erzbischof von Ancona und später von Bologna, Kardinal.
L. regierte als Papst Benedikt XIV. von 1740-1758. Seine Entscheidung im Ritenstreit (gegen eine Anpassung der Weltmission) sollte sich als Fehlentscheidung herausstellen.
Für die Paranormologie ist jedoch sein kritisches und ‒ hinsichtlich paranormologischer, mystischer und dämonistischer Phänomene ‒ unterscheidendes Werk über die Kriterien bezüglich Selig- und Heiligsprechung bedeutsam.
In seiner 30-jährigen Tätigkeit als Glaubensanwalt (advocatus diavoli) der Ritenkongregation (heute Heiligsprechungskongregation) gewann L. einen umfassenden Einblick in das Gesamtgebiet der Heiligsprechung und der Wunderfrage und folgte bei der Zusammenführung und Herausgabe der zahlreichen Dokumente, die sich im Lauf der Jahrhunderte zum Thema angesammelt hatten, in seinem Monumentalwerk De servorum Dei beatificatione et beatorum canonizatione dieser Lehre. Wenngleich er es für möglich hielt, hinsichtlich Martyrium und Heroizität der Tugenden zu einem sicheren Urteil gelangen zu können, bestand er dennoch auf der Notwendigkeit von Wundern als göttliche Bestätigung dieser Tugenden. Die Wunder sind notwendig, um sicherzustellen, dass das Leben eines Nicht-Märtyrers insgeheim nicht „laxer“ („laxior“) verlaufen ist als aus den Zeugenaussagen hervorgeht, wobei sich L. auf die Lehre des Thomas von Aquin beruft, demzufolge Gott „Wunder zum Wohle der Menschen, zur Untermauerung der verkündeten Lehre oder zum Beweis der Heiligkeit eines Dieners Gottes wirkt, entweder zu dessen Lebzeiten oder nach seinem Tod“. Um hier jeder Form einer vorschnellen Beurteilung als übernatürlich vorzubeugen, setzt sich L. im dritten und vierten Band von De Servorum mit den einschlägigen paranormologischen Themen im Zusammenhang mit der Wunderheilung auseinander.

Die genannten Kriterien von Prospero Lambertini, dem späteren Papst Benedikt XIV., lassen sich wie folgt zusammenfassen:

1. Die Krankheit muss schwer und ihre Heilung laut Urteil qualifizierter Ärzte extrem schwierig bis unmöglich sein.
2. Die Krankheit darf sich nicht schon kurz vor dem Abklingen befinden oder bei der Krisis angelangt sein, welche der Heilung des Kranken vorausgeht. Nicht gegen ein Wunder spricht jedoch, wenn die Krankheit normalerweise durch ein Medikament oder andere ärztliche Mittel geheilt werden kann, diese Mittel aber dort fehlen, wo sich das Wunder ereignet.
3. Es dürfen keine Medikamente verabreicht worden sein, die eine solche Krankheit heilen könnten. Ferner muss sicher sein, dass sich die verwendeten Medikamente als unwirksam erwiesen.
4. Die Heilung muss plötzlich erfolgen.
5. Die Heilung muss vollständig sein.

W.: De servorum Dei beatificatione et beatorum canonizatione, 4 Bde. Bologna, 1734-38.
Lit.: Haynes, Renée: Philosopher King ‒ The Humanist Pope Benedict XIV. London, 1970.

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