Galileo Galilei

(* 15.02.1564 Pisa; † 08.01.1642 Arcetri bei Florenz), italienischer Universalgelehrter.
G. wurde als Sohn des Musikers Vincenzo Galilei, der einem Patriziergeschlecht der Stadt angehörte, und der Giulia degli Ammannati geboren. 1575 zog er mit seinen Eltern nach Florenz, kehrte dann aber 1581 wieder nach Pisa zurück. Zunächst Student der Medizin, wandte er sich alsbald der Philosophie und Mathematik zu und erhielt 1589 einen Lehrstuhl für Mathematik an der Universität Pisa, 1592 an der Universität Padua. In seiner feinmechanischen Werkstatt entwickelte er einen Proportionszirkel, fand die Gesetze für das Fadenpendel und leitete die Fallgesetze ab. Ab 1606 vertiefte sich G. in astronomische Studien.
Im Juli 1609 wurde er bei einem Besuch in Venedig und durch das Schreiben eines französischen Briefpartners auf die niederländische Entdeckung eines Fernrohrs aufmerksam, das angeblich eine Vergrößerung entfernter Gegenstände erlaubte. Noch im gleichen Sommer erkannte er den praktischen Wert der Erfindung und begann sogleich mit der Konstruktion seines eigenen Fernrohrs mit zweifacher Vergrößerung. Nach dem Sommer erhielt er in Padova, wo er lehrte und lebte, eine Reihe besserer Linsen, die auf seine Anweisung hin in Florenz gefertigt wurden. G. baute ein Fernrohr mit achtfacher Vergrößerung, das er zur Beobachtung des Mondes verwendete. Bereits einen Monat später
konstruierte er ein Fernrohr mit zwanzigfacher Vergrößerung. Das erlaubte ihm eine detaillierte Beobachtung des zunehmenden Mondes und der Mondlandschaft. Nach den Entdeckungen auf dem Mond entdeckte er die Monde des Jupiter und verfolgte Monate hindurch deren regelmäßige Bewegungen.
Bereits in den ersten Monaten des Jahres 1610 beschrieb G. seine Entdeckungen im „Sternenboten“ (Sidereus Nuncius), den er in Venedig veröffentlichte. Dies machte ihn auf einen Schlag berühmt, wenngleich Nikolaus Kopernikus bereits 100 Jahre vor G. festegestellt hatte, dass sich alle Planeten, auch die Erde, um die Sonne drehen. Die Kirche schwieg zunächst zu Kopernikus’ Entdeckungen.
Galilei übersiedelte daraufhin nach Florenz, wo er am Hof des Großherzogs von Toskana als Mathematiker und Philosoph wirkte. In Florenz machte er weitere wichtige Entdeckungen. So beobachtete er z.B., dass die Venus mondähnliche Phasen aufweist, was das kopernikanische Weltbild endgültig bestätigte.
Weiters beobachtete er die Sonnenflecken und gelangte im Gegensatz zu den Annahmen in den ptolemäischen und aristotelischen Kosmologien zur Überzeugung, dass Sonne und Sterne keine vollkommenen Objekte am Himmel sind. Diese Entdeckungen hatten zwar unabhängig schon andere gemacht, doch war G. der Erste, der ihre Bedeutung verstand.
Als G., ausgehend von seinen Beobachtungen, am Wahrheitsgehalt der Heiligen Schrift öffentlich zu zweifeln begann und 1632 in Florenz seinen Dialogo sopra i due massimi sistemi del mondo herausgab, schaltete sich die Inquisition ein, was eine Vorgeschichte hatte. Am 5. März 1616 wurde das Dekret des Index veröffentlicht, welches das De revolutionibus orbium coelestium (Über die Umschwünge der himmlischen Kreise) von Nikolaus Kopernikus als Glaubenslehre aufhob, was aber weder eine Verurteilung des Kopernikanismus als häretische bzw. gegen die Bibel gerichtete Lehre bedeutete noch einen lehramtlichen Akt Papst Pius’ V. darstellte. Dazu hatte die Indexkongregation keine Vollmacht.
G., der von der Richtigkeit der Entdeckungen der Astronomen Kopernikus und Kepler vollends überzeugt und in Italien und ganz Europa schon bald ein berühmter Mann geworden war, wurde 1615 während eines Aufenthalts in Rom von einem Dominikaner der Ketzerei angeklagt.
Im Vorfeld der Beurteilung des Buches von Kopernikus wurde G. dann im Februar 1616 in den Palast von Kardinal
Robert Bellarmin gerufen, der ihn nochmals darauf aufmerksam machte, dass die Aussagen des Kopernikus verboten seien. G. versprach daraufhin, die kopernikanische Lehre nicht mehr zu verteidigen, und befasste sich fortan mit anderen Themen. Mittels seiner Rechenmaschine gelang es ihm, aus der Stellung der Jupitermonde den geographischen Standpunkt zu bestimmen, was für die Schifffahrt von großer Bedeutung wurde. Er hätte allerdings lieber ein Buch über das neue Weltmodell geschrieben, was im Moment jedoch zu gefährlich war. Als 1623 Kardinal Maffeo Barberini zum neuen Papst Urban VIII. gewählt wurde, der Galileis Beschreibung über die Sonnenflecken gelesen hatte, glaubte dieser, in ihm einen Befürworter zu finden.
Der Papst lud G. im Frühjahr 1624 zu einem Besuch nach Rom ein. In sechs Gesprächen hob er das Verbot, welches die Lehren des Kopernikus untersagte, zwar nicht auf, deutete jedoch an, dass noch Spielräume vorhanden seien. Er erteilte G. sogar die Genehmigung, ein Buch zu verfassen, in dem die Ideen des Ptolemäus und des Kopernikus als zwei mögliche Thesen angeführt würden. Des Weiteren gab er ihm ein Empfehlungsschreiben an den Großherzog von Toskana mit. Im Sommer kehrte G. nach Florenz zurück und begann sein Lebenswerk als Dialog zu schreiben. Darin lässt er seine persönlichen Ansichten von einem gewissen Salviati erklären und ein Laie namens Sagredo fragt interessiert nach den Einzelheiten. Als dritte Person fungiert ein gewisser Simplicio („Einfaltspinsel“), der das geozentrische Weltbild verteidigt, jedoch mit schwachen Argumenten. 1630 stellte G. sein Buch fertig und legte es den Zensoren in Rom vor. Diese studierten den Text und merkten an, dass er das kopernikanische Weltsystem nur als Denkmodell schildern dürfe, woraufhin G. versprach, entsprechende Änderungen vorzunehmen. Die Pest in Florenz verhinderte eine weitere Romreise und eine Druckerlaubnis durch örtliche Zensoren war von der Zustimmung Roms abhängig. Nach Eintreffen der Korrekturen aus Rom wurde das Werk schließlich im Februar 1632 in Florenz veröffentlicht.
Nachdem die ersten 1000 Exemplare rasch verkauft waren, kam aus Rom überraschend ein Druckverbot. Der Fall wurde der Inquisition übergeben, die G. nach Rom vorlud. Trotz seines schlechten Gesundheitszustandes trat er im Januar 1633 seine Romreise an, wo er wegen Pestgefahr zunächst in einer Quarantänestation bleiben musste.
Das erste Verhör begann am 12. April 1633. G. wurde über sein Gespräch mit Kardinal Bellarmin im Jahre 1616 befragt. Er sagte, dass ihm der Kardinal zugesichert habe, das kopernikanische System hypothetisch diskutieren zu dürfen, und legte dafür ein Zeugnis vor. In diesem stand, dass G. das kopernikanische System zwar nicht verteidigen, seine Gedanken der Öffentlichkeit aber vorstellen dürfe. Im Protokoll der Anklage stand hingegen, dass er diese Lehre in keiner Weise behaupten, lehren oder verteidigen dürfe, wogegen sein Buch verstoße.
Aufgrund seiner schlechten gesundheitlichen Verfassung und wegen des Besuches der Inquisitoren, räumte G. ein, dass er die kopernikanische Lehre aus eitlem Ehrgeiz zu stark vertreten habe. „Ich habe also einen Irrtum begangen, und zwar, wie ich bekenne, aus eitlem Ehrgeiz, reiner Unwissenheit und Unachtsamkeit.“ Weiters fragte G., ob er sein Buch nochmals überarbeiten dürfe. Im Abschlussbericht beriefen sich die Inquisitoren allerdings auf jenes fragwürdige Protokoll. G. glaubte sich durch sein „Geständnis“ in Sicherheit und erwartete die Einstellung des Verfahrens. Unter Vorsitz Papst Urbans VIII. wurde jedoch folgende Entscheidung gefällt: Galileo Galilei soll verhört werden, wenn es nötig wird und er nicht abschwört, auch mit den Methoden der Folter. Des Weiteren darf Galilei nichts über das Weltbild in Schrift oder sonstiger Weise verfassen und sein Buch wird auf den Index der verbotenen Bücher gesetzt.
Beim Verhör bestritt G., dass er dem kopernikanischen System in seinem Buch einen Vorteil verschaffen wolle.
Die Urteilsverkündung am 22. Juni 1633 musste er vor den Kardinälen knieend entgegennehmen. Ihm war bewusst, dass er seinen Irrtum zugeben und widerrufen musste, wenn er nicht der Ketzerei bezichtigt werden wollte. So sprach er in der Kirche Santa Maria sopra Minerva folgenden Text nach: „Ich schwöre bei den heiligen Evangelien, dass ich immer geglaubt habe, auch jetzt glaube und in aller Zukunft glauben werde, was die heilige römische Kirche für wahr hält, predigt und lehrt.“
Dabei bezog sich das Urteil allein auf sein Buch
Dialogo, nicht auf seine Person oder andere seiner Aussagen, wie etwa: „Man muss messen, was messbar ist; und was nicht messbar ist, messbar machen.“
In den Folgemonaten konnte G. die Gefängnisstrafe auf Anordnung von Papst Urban VIII. vom 1. Dezember 1633 in seiner Villa in Arcetri bei Florenz absitzen. Von dort aus schickte er am 17. Dezember 1633 einen zur Gänze eigenhändig geschriebenen Brief an seinen „Beschützer“, Kardinal Francesco Barberini, auf dessen Intervention hin man ihn begünstigt hatte. 1638 veröffentlichte er sein Alterswerk, die
Discorsi. Bereits 1637 erblindet, starb G. am 8. Januar 1642 in Arcetri bei Florenz unter großer Wertschätzung seiner Forschungen und seiner Person auch innerhalb der Kirche.
Nichts hat G. die Jahrhunderte herauf bekannter gemacht als der stete Hinweis auf seine Verurteilung durch die Kirche, in der er auch mächtige Fürsprecher hatte, wie eben Kardinal Barberini. Zudem wurde das Unrecht des Urteils immer offensichtlicher. So erlaubte Papst Benedikt XIV. aus Anlass von Galileis 100. Todestag 1741 die Errichtung eines Grabmals für ihn in der Basilika Santa Croce in Florenz.
Den endgültigen Schritt zur vollen Rehabilitierung Galileis setzte dann Papst Johannes Paul II. in seiner Ansprache an die Päpstliche Akademie der Wissenschaften am 31. Oktober 1992, Abschnitt II. 4-12.

Lit.: Resch, Andreas. Der Fall Galilei, in: Ders.: Welt- und Menschenbilder. Innsbruck: Resch, 2018, S. 169-182; Pagano, Sergio (Hg.): I documenti vaticani del processo di Galileo Galilei. Città del Vaticano: Archivio Segreto Vaticano, 2009.

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