Auch Bestattungsplatz, Begräbnisstätte, Gottesacker, Kirchhof, Totenhof oder Leichenhof, ein Ort, an dem Verstorbene, in den meisten Fällen begleitet von einem religiösen oder weltlichen Ritus, bestattet werden.
Der F. ist vor allem dazu bestimmt, den Angehörigen Verstorbener ein ungestörtes Totengedenken in einem eigenen Umfeld zu ermöglichen, und spielt so eine wichtige Rolle in der religiösen Praxis und im öffentlichen Interesse.
Nach katholischem Kirchenrecht gehört der F. zu den heiligen Orten und wird durch Segnung des Diözesanbischofs als Begräbnisstätte der Gläubigen bestimmt. Eine Rückführung zu reinem profanem Gebrauch setzt kirchenrechtlich eine dauernde Entwidmung voraus.
Parnormologisch gesehen ist der F. auch ein Hort der Geister und der Seelen Verstorbener, die diese manchen Vorstellungen zufolge erst nach einer gewissen Zeit oder nie verlassen.
Ein vernachlässigter Friedhof kann als Kulturmangel des betreffenden Ortes interpretiert werden.
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