Fontaine, Françoise

Ihre Behauptung, von Dämonen besessen zu sein, brachte sie 1591 in Louviers vor Gericht. Es begann damit, dass F. unter hysterischen Anfällen und Krämpfen litt, bei denen sie vorgab, von Dämonen gepeinigt zu werden. Als sie dann nach Ohnmachts- und Zitteranfällen behauptete, das Böse würde durch den Schornstein eintreten, um sie als Poltergeist zu besuchen, wurde sie vorsichtshalber ins Gefängnis gesteckt.
Die Gefängniswärter berichteten von seltsamen Vorfällen seit der Ankunft von F. Man versuchte dem durch einen Exorzismus in der Kirche entgegenzuwirken. Dabei legte man ihr vor einer großen Zuschauermenge die Kleider ab und rasierte sie kahl, um ihren Körper auf Hexenmale zu untersuchen und die Nadelprobe vorzunehmen. Die gewonnenen Beweise waren bemerkenswert und verursachten, verbunden mit den freimütigen Schilderungen sexueller Aktivitäten durch die Angeklagte, erhebliche Aufregung. So gestand F. einen Pakt mit dem Teufel sowie die Buhlschaft mit ihrem dämonischen Liebhaber, der in Gestalt eines bärtigen Mannes in schwarzen Kleidern und mit blitzenden Augen zu ihr komme. Der Höhepunkt des Gerichtsverfahrens war ein plötzlicher Krampfanfall von F., im Zuge dessen sie die Haltung eines gekreuzigten Menschen annahm. Ihre geistige Labilität trat dabei so offen zu Tage, dass sich selbst zur Zeit des Hexenwahns niemand geneigt fühlte, die Behauptungen von F. ernst zu nehmen.
So geriet die Affäre allmählich in Vergessenheit, F. heiratete und führte fortan ein einigermaßen normales Leben.

Lit.: Pickering, David: Lexikon der Magie und Hexerei. Augsburg: Bechtermünzverlag, 1999.
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