Flock, Dorothea

Auch „die Flockin“ genannt (* 1608 Nürnberg; † 17.05.1630 Bamberg), Opfer der Hexenverfolgung unter der Regierung von Fürstbischof Johann Georg II. Fuchs von Dornheim. Dorothea heiratete 1629 den wohlhabenden Bamberger Ratsherrn Georg Heinrich Flock. Seine erste Ehefrau war ein Jahr vorher in einem Hexenprozess in Bamberg hingerichtet worden.
F. wurde Ende 1629 anonym als Ehebrecherin angeklagt, floh aus der Haft, stellte sich jedoch später und wurde im Bamberger Drudenhaus in schwere Ketten gelegt und trotz ihrer Schwangerschaft entgegen den Bestimmungen der kaiserlichen Constitutio Criminalis Carolina gefoltert. Es ging das Gerücht um, „der Flockin geschehe alles, weil sie konvertiert sei“. In der Haft wurde von ihr ein Mädchen geboren, nach fünf Wochen aber der Mutter weggenommen, sie selbst wieder in das Drudenhaus zurückgebracht und in schwere Fesseln gelegt. Am 11. Mai 1630 erließ der Reichshofrat ein zweites, verschärftes Mandat gegen Bischof Johann Georg II., jedoch ohne Erfolg.
Unter der Folter legte die Flockin ein Geständnis der Hexerei ab. Inzwischen hatte sich ihr Ehemann beim Papst für sie eingesetzt. Papst Urban VIII. hatte in Rom am 20. April 1630 ein Dekret zu ihrer Rettung verfügt, doch ließ der Bamberger Fürstbischof F. vor Eintreffen des päpstlichen Schreibens am 17. Mai 1630 geheim hinrichten gnadenhalber mit dem Schwert. Ihre Leiche wurde verbrannt.

Lit.: Gehm, Britta: Die Hexenverfolgung im Hochstift Bamberg und das Eingreifen des Reichshofrates zu ihrer Beendigung (= Rechtsgeschichte und Zivilisationsprozess), 2., überarb. Aufl. Hildesheim: Olms, 2012.
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