(Auch: Euwyck, Ewych, van Ewick und von Ewich, latinisiert: Ewichius bzw. Äonius; * 1525 Hoerstgen; † 07.02.1588 Bremen), studierte Medizin in Venedig und Padua, arbeitete als Arzt in Duisburg, war ab 1562 Stadtphysicus in Bremen und wirkte dort während der Pest 1564-1566. Ab 1582 hielt E. öffentliche Lehrvorträge, in denen er als Anhänger des Johannes Weyer Hexenprozesse und Folter verurteilte; im Gegensatz zu Scribonius (Wilhelm Adolph Schreiber) lehnte er auch die sog Wasserprobe ab. Nach ihm seien die angenommenen Kräfte der Hexen erdichtet, beruhten auf Sinnestäuschungen bzw. Projektionen der Mitmenschen aufgrund von eventuell vorhandenen körperlichen Gebrechen oder Geisteskrankheiten. Daher sollten auch die sog. Geständnisse von Angeklagten überprüft werden. Verantwortlich für die Ausbreitung der Hexenprozesse sei nicht zuletzt das finanzielle Interesse der Richter, die es auf das Vermögen der Verurteilten abgesehen hätten. Verurteilte sollten die Möglichkeit zur Berufung an die Obergerichte erhalten.
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