Ewich, Johann

(Auch: Euwyck, Ewych, van Ewick und von Ewich, latinisiert: Ewichius bzw. Äonius; * 1525 Hoerstgen; † 07.02.1588 Bremen), studierte Medizin in Venedig und Padua, arbeitete als Arzt in Duisburg, war ab 1562 Stadtphysicus in Bremen und wirkte dort während der Pest 1564-1566. Ab 1582 hielt E. öffentliche Lehrvorträge, in denen er als Anhänger des Johannes Weyer Hexenprozesse und Folter verurteilte; im Gegensatz zu Scribonius (Wilhelm Adolph Schreiber) lehnte er auch die sog Wasserprobe  ab. Nach ihm seien die angenommenen Kräfte der Hexen erdichtet, beruhten auf Sinnestäuschungen bzw. Projektionen der Mitmenschen aufgrund von eventuell vorhandenen körperlichen Gebrechen oder Geisteskrankheiten. Daher sollten auch die sog. Geständnisse von Angeklagten überprüft werden. Verantwortlich für die Ausbreitung der Hexenprozesse sei nicht zuletzt das finanzielle Interesse der Richter, die es auf das Vermögen der Verurteilten abgesehen hätten. Verurteilte sollten die Möglichkeit zur Berufung an die Obergerichte erhalten.

W.: De sagarum (quas vulgo veneficas appellant) natura, arte, viribus et factis: item de notis indicisque, quibus agnoscantur: et poena, qua afficiendae sint. Bremen: Theodor Gluichstein, 1584; dt.: Von der Hexen, Die man gemeiniglich Zauberin nennet, oder auff niedersechsisch Töuerschen, Natur, Kunst, Macht und Thaaten, Item von den Merckzeichen da bey sie zu erkennen und straff, damit sie zu züchtigen. Ein billich und rechtmessiges bedencken; Mit einverleibter erklerung, was von der wesentlichen verenderung und wasser prob der Hexen zu halten sey. Bremen: Dietrich Gloichstein, 1585.
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