Eisenprobe

(Probatio per ferrum candens, judicium ignis), eine der Methoden, um im ausgehenden Mittelalter von vermeintlichen Hexen Geständnisse zu erpressen.
Die Probe konnte auf dreierlei Arten durchgeführt werden: Die betroffene Person musste ein glühendes Eisen mit bloßen Händen ein bestimmtes Wegstück tragen (Handeisen) oder über glühende Pflugscharen gehen (Pflugscharengang). Die üblichste Methode war, in einen Kessel mit kochendem Wasser zu greifen und einen am Boden liegenden Gegenstand herauszuholen (Kesselfang). Die Wunden wurden daraufhin gesalbt und verbunden. Zeigten sie nach ca. drei Tagen einen Heilungsvorgang, so galt dies als Unschuldsbeweis.

Lit.: Schild, Wolfgang: Folter, Pranger, Scheiterhaufen. Rechtsprechung im Mittelalter. München: Bassermann, 2010.
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