Divus

(Lat., der Göttliche, in Anlehnung an deus, Gott), in der römischen Spätzeit ein Wesen, das nach dem Tod zu einer Staatsgottheit erhoben wurde. So wurde Cäsar als Divus Julius verehrt. Oft wurde noch das griechische Epitheton (Hinzugefügte) Soter (Heiland) angefügt.
Im Kaiserkult besagte D., dass der Verstorbene in den antiken Götterhimmel aufgenommen wurde. Kaiser Aurelian ließ sich schon zu Lebzeiten dominus et deus, „Herr und Gott“, nennen. Octavianus, der spätere Augustus, wurde zu Lebzeiten Divi filius (Sohn des Göttlichen) genannt, nach dem Tode Divus Augustus. Der hierfür erforderliche Staatsbeschluss wurde beim Staatsbegräbnis durch den öffentlichen Akt der Weihe (consacratio) bekräftigt.

Lit.: Huttner, Ulrich: Römische Antike. Tübingen: Francke, 2013; Römische Geschichte. Darmstadt: WBG, 2013.
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