Dhabh

(Arab.), Vorgang des Kehledurchschneidens. Der korrekte Schnitt, mit dem das Schlachttier getötet wird, muss zwischen Kehle und Brustbein geführt werden und Luftröhre, Speiseröhre sowie die beiden Drosseladern durchtrennen.
In der Sprache des Gesetzes bezeichnet D. die Schlachtung eines Tieres nach den gesetzlichen Vorschriften. Werden diese nicht eingehalten, ist das Fleisch des Tieres ungesetzlich und für den menschlichen Genuss nicht erlaubt.

Lit.: Hughes, Thomas Patrick: Lexikon des Islam. Wiesbaden: Fourier, 1995.
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