Lat. damnum, Schaden; minatus, angedroht, angedrohter Schaden. Wurde eine Person mit Magie in Verbindung gebracht, so reichte es in den meisten Fällen aus, wenn sich ein Zeuge an eine dunkle Drohung erinnerte, welche die oder der Angeklagte zu irgendeinem Zeitpunkt angeblich ausgesprochen hatte. Das galt auch für den Fall, wenn zur betreffenden Zeit ein Schaden ungeklärter Herkunft (malum secutum) aufgetreten war.
Hatte man keine näheren Informationen über kolportierte Drohungen zur Hand, schien es angebracht, sich beim Nachbarn nach einer verdächtigen, möglicherweise bereits im Ruf einer > Hexe stehenden oder zumindest in das Hexenklischee passenden Person zu erkundigen.
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