Crimen magiae

(Lat., Schadenzauber), Klagspiegel.
Der Klagspiegel – crimen magiae – gilt als das älteste und umfassendste Kompendium des Römischen Rechts in deutscher Sprache. Er entstand um 1436 und enthält auf rund 270 Seiten Zivil- und Strafrecht. Die Ausführungen zum „crimen magiae“ können als wichtige Vorlage für spätere Rechtstexte, namentlich die Zaubereibestimmungen der Constitutio Criminalis > Carolina von 1532 (Stintzing, S. 405), gelten.
Der Tatbestand des „crimen magiae“ (> Schadenzauber) weicht im Klagspiegel deutlich von der spätmittelalterlichen Tradition ab, die unter „Hexerei“ als „crimen mixti fori“ Zauberei, Ketzerei und Vergiftung zusammenfasste und hierfür den Feuertod anordnete (vgl. Sachsenspiegel Ldr. II, 13 § 7). Im Klagspiegel ist der Schadenzauber hingegen streng von Ketzerei und Vergiftung getrennt.

Lit.: Stintzing, Roderich von: Geschichte der populären Literatur des römisch-kanonischen Rechts in Deutschland. Leipzig, 1867; Deutsch, Andreas: Der Klagspiegel und sein Autor Conrad Heyden. Ein Rechtsbuch des 15. Jahrhunderts als Wegbereiter der Rezeption. Köln: Böhlau, 2004.
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