Cothmann, Hermann

(* 01.05.1629 Lemgo, Deutschland; † 1683 ebd.), „Hexenbürgermeister“, eine Charakterisierung, die ihre eigene Geschichte hat.
Dietrich C., der Vater von Hermann C., entstammte einer angesehenen Familie der Stadt, war aber politisch und wirtschaftlich weitgehend erfolglos, während seine Mutter Catharina Goehausen einer Gelehrten- und Beamtenfamilie in Brakel bei Paderborn angehörte und 1654 den > Lemgoer Hexenprozessen zum Opfer fiel.
C. studierte in Rostock und Jena Jura, stand aber unter dem schlechten Ruf seiner hingerichteten Mutter. 1661 trat er in Lemgo seine juristische Praxis an. Am 12. Februar 1663 heiratete er die Tochter des Osnabrücker Vogts, Christina Elisabeth de Baer zu Dissen. Am 28. November desselben Jahres leistete er den Bürgereid. 1666 wurde er vom Stadtrat zum Directore des Peinlichen Processus contra die Unholden und Hexen ernannt. C. setzte die Tradition seines Vorgängers Heinrich Kerkmann, eines für seine unbarmherzige Strenge berüchtigten Juristen und Spezialisten für Hexenverfolgungen, so intensiv fort, dass er bereits im ersten Amtsjahr 37 Todesurteile fällte.
1667 wurde er Bürgermeister und übte diese Funktion, mit Ausnahme der Jahre 1669 und 1674 bis zu seinem Tode aus. Dabei fielen in den Jahren 1665-69, 1675/76 und 1681 rund hundert Menschen, überwiegend unter seiner Verantwortung, den Hexenverfolgungen zum Opfer. Unter den Hingerichteten waren überdurchschnittlich viele Männer und Angehörige der Lemgoer Oberschicht, darunter der Ratsapotheker David Wellmann und der Pfarrer Andreas Koch.
C. gehörte der lutherischen Kirche an. Begünstigt durch die Unterstützung des lippischen Landesherrn und die rechtliche Lage, die dem Rat u.a. auch die fortgesetzte Ausübung der Blutgerichtsbarkeit ermöglichte, erlangte C. eine bedeutende Machtstellung, die er voll zu nutzen wusste. Den letzten > Hexenprozess führte er 1681 gegen Maria Rampendahl, die der Stadt verwiesen wurde. Daraufhin strengte ihr Mann 1682 einen Prozess gegen die Obrigkeiten in Lemgo und Detmold an, der schließlich für den schweren Vorwürfen ausgesetzten Rat gerade noch glimpflich ausging. C. starb wenige Tage nach der Urteilsverkündung. Gleichwohl blieb das Image einer Hochburg der Hexenverfolgung an Lemgo haften.

Lit.: Weland, Johann: Hn. Hermann Cothmann/Hochgräfl. Lipp. ansehnlichen Land=Raths und wolverdienten älteren Bürgermeistern und Scholarchen hieselbst … [Leichenpredigt]. Lemgo, 1683; Bürgerbuch der Stadt Lemgo von 1506 bis 1886, bearb. v. Hans Hoppe. Detmold: Naturwiss. u. Histor. Verein für d. Land Lippe/Lipp. Heimatbund, 1981; Staatsarchiv Detmold, Bestände L 28, L 82, L 86 u.a.; Stadtarchiv Lemgo, A 321, A 6843, A 10.054; Meier, Karl: Lemgo: eine Hochburg der Hexeninquisition. Mitteilungen aus der lippischen Geschichte und Landeskunde 16 (1938), 5-62; Rügge, Nicolas: Hermann Cothmann: der „Hexenbürgermeister“ von Lemgo. Hrsg. vom Landesverband Lippe in Kooperation mit der Alten Hansestadt Lemgo. Lemgo: Landesverb. Lippe, 2007.
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