Coscinomantie

(Lat. coscinus, coscina, Getreidemaß; griech. mantike, Wahrsagung; engl. coscinomancy, ital. coscinomanzia), Wahrsagen mit einem Sieb. Diese Form des Wahrsagens war nach dem dritten Idyll von Theokrit (um 270 v. Chr.) bereits bei den alten Griechen und Römern gebräuchlich. Auch die Hebräer übten diese Wahrsageform aus, wie Maimonides berichtet. Die Art und Weise war jedoch nicht einheitlich.
Bei den Hebräern wurde nach Maimonides ein gewöhnliches Getreidesieb an einem Faden aufgehängt. Dann wurden die Namen verdächtiger Personen der Reihe nach hergesagt. Jene Person, bei deren Namensnennung das Sieb in Bewegung kam, wurde für schuldig befunden.
Oft wurde das Sieb auf einer Zange balanciert, wodurch es noch leichter in Drehung geriet. Statt der Zange wurde häufig auch eine Schere verwendet, die aufgespreizt mit den Spitzen so tief in den Rand des Siebs gestochen wurde, dass man es tragen konnte. Zwei Personen verschiedenen Geschlechts gaben jeweils den Mittelfinger der linken Hand unter den Griffring der Schere und hielten das Sieb hoch. Der so gehaltene Griff glitt bei der geringsten Bewegung vom Finger und das Sieb fiel zu Boden, was für die genannte Person als Schuldspruch gewertet wurde.
Den alten Deutschen war das Siebdrehen ebenso wohlbekannt und im Mittelalter eine so gebräuchliche Wahrsageart, dass es sogar bei Gericht als Beweis zugelassen wurde, was dann „Besiebnen“ hieß.

Lit.: Maimonides, Moses: Treatise on logic: the original Arabic and three Hebrew translations. New York: American Acad. for Jewish Research, 1938; Theocritus: Gedichte. Düsseldorf: Artemis und Winkler, 1999; Gessmann, Gustav W.: Handbuch der Wahrsagekünste. Leipzig: Bohmeier, 2006.
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