Consolamentum

(Lat., Tröstung), die Geisttaufe bei den > Katharern nach Röm 1,12 und Kol 2,2 war der entscheidende Schritt, um Mitglied der katharischen Kirche zu werden. Die Taufe erfolgte durch Handauflegung. Ohne die Handauflegung, die zu einem vollkommenen Nachlass aller Sünden und zur Teilnahme an der Glückseligkeit führte, musste der Mensch als Nichtauserwählter den Kreis des Menschenlebens durch Seelenwanderung abermals durchlaufen. Kleinkinder waren bei ihrem frühen Tod für immer verloren, weil sie keiner Seelenwanderung unterlagen. Diese Maßnahme wurde zu Beginn des 14. Jh. gelockert und kranken Kindern das C. gewährt.
Nach der Geisttaufe musste das neue Mitglied der Bewegung sein restliches Leben als Katharer führen, um das Heil zu erlangen. Wer einmal das C. erhalten hatte, konnte es weitergeben und damit weitere Personen in die katharische Kirche aufnehmen und so ihre Seelen retten.

Während der Handauflegung erschien dem Täufling der > Paraklet. Die mit dem C. Getrösteten wurden perfecti (Vollkommene oder Vollendete) und vestiti (Bekleidete bzw. Eingekleidete) genannt. Dabei verpflichtete sich der Vollkommene, keinen Geschlechtsverkehr mehr auszuüben und keine tierischen Speisen (Fleisch, Eier, Käse usw.) zu sich zu nehmen.

Lit.: Rottenwöhrer, Gerhard: Der Katharismus. 4 Bde. Bad Honnef: Bock & Herchen, 1982f.
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