Clerk, Marion

Kleines Mädchen, das als angebliche Magierin vor Gericht stand. Am 17. Juni 1499 mussten sich John und Agnes Clerk aus Great Ashfield in der englischen Grafschaft Suffolk mit ihrer kleinen Tochter Marion vor dem Gericht des Bischofs von Norwich wegen magischer Betätigung verantworten. Dem Gericht sei gemeldet worden, dass Marion verborgene Schätze aufspüren könne und als Heilerin und Wahrsagerin tätig sei. Das Kind gab alles zu, war sogar stolz darauf und betonte, dass es seine Fähigkeit von Gott, der Jungfrau Maria und Naturgeistern habe. Mutter und Vater bestätigten die Aussagen ihrer Tochter und sagten, dass sie von Leuten, die Marions Dienste als Heilerin und Wahrsagerin in Anspruch nahmen, zwei shillings verlangen würden.
Da das Gericht nicht mit der Hexereivorstellung arbeitete, ließ es die Familie mit einer typischen alten Kirchenstrafe für „Aberglauben“ davonkommen. So mussten die Clerks z.B. bei einigen Prozessionen mit großen Kerzen und in Bußgewändern vorausgehen.

Lit.: Dillinger, Johannes: Kinder im Hexenprozess. Stuttgart: Franz Steiner, 2013.
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