Clauzel, Gabrielle

46. Geheilte von Lourdes. C. wurde am 15. August 1894 geboren und lebte zur Zeit der Heilung, am 15. August 1943, im Alter von 49 Jahren zu Hause in Oran (Algerien). 1937 musste sie wegen einer durch einen schmerzhaften Hämorrhoiden­abszess verursachten Scheidenfistel mehr­mals operiert werden. Zudem litt sie an Rheumatismus der Wirbelsäule, verbunden mit schmerzhaften Verdauungs- und Funktionsstörungen sowie ruckartigen Muskelkontraktionen, die den Ärzten zufolge auf ihre Spondylitis mit Quetschung der austretenden Nervenwurzeln zurückzuführen war.
Nach Jahren eingeschränkter Beweglichkeit, in denen sie fast ständig ans Bett gebunden war, sowie aufgrund verschiedener Unpässlichkeiten, welche die wich­tigsten Funktionen des Organismus stark beeinträchtigten, war ihr Allgemein­zustand ernsthaft geschwächt, sodass man um ihr Leben bangte.
Am 15. August 1943, Maria Himmelfahrt, ersuchte Gabrielle mit Entschie­denheit darum, sie in die ca. 100 Meter von ihrem Haus entfernte Kirche zu bringen. Nach der Messe stand sie auf und ging zur Überraschung aller allein aus dem Gebäude. Die Umgebung sah sprachlos zu, wie Gabrielle zu Fuß nach Hause zurückkehrte.
Von da an ging es ihr immer gut. Es gab weder den leisesten Rückfall noch irgendwelche Anzeichen der früheren Krankheit.
Nach dem Zweiten Weltkrieg, zwei Jahre nach ihrer Heilung, unterzog sie sich jeweils am 19. August und am 12. September 1945 im Ärztebüro von Lourdes einer Röntgenkontrolle. Beim zweiten Besuch bestätigte man ihr, dass die Heilung vollständig, aber funktionell war; dass ihr Eintreten, trotz Fortbestandes der organischen Ursachen, plötzlich und ohne Rekonvaleszenz sowie ohne Hilfe therapeutischer Maßnahmen erfolgt und nicht erklärbar sei.
Gabrielle brachte ihre Heilung mit der Anrufung Unserer Lieben Frau von Lourdes in Verbindung und wollte daher die letzten Lebensjahre dort verbrin­gen. So zog sie 1970 von Algerien nach Lourdes, wo sie im März 1982 im Alter von 88 Jahren starb.
Das Medizinische Gutachten lautet: Spondylitis deformans, keine Aussicht auf Heilung und Lebensgefahr; die Therapie war unwirksam; die Heilung war plötzlich, vollständig und dauerhaft, medizinisch nicht er­klärbar.
Am 18. März 1948 wurde die Heilung von Gabrielle C. nach positiver Beurteilung durch die kanonische Kommission von Bischof Bertrand Lacaste von Oran als Wunder anerkannt.

Lit.: Resch, Andreas: Wunderheilungen von Lourdes. Innsbruck: Resch, 22015.
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