(* 1628/29 in Lemgo/Deutschland.; † 09.08.1696 ebd.), Scharfrichter in Lippe, u.a. auch bei Hexenprozessen.
In die fast fünfzigjährige Dienstzeit von C. fielen nicht nur die beiden Lemgoer Prozesswellen ab 1653 und ab 1665, sondern auch die Hälfte aller anderen in Lippe geführten Hexenprozesse. Bei diesen Prozessen suchte er ohne Fanatismus nach dem gängigen Recht zu handeln und vollstreckte die Todesstrafe mit dem Schwert, das als „Begnadigung“ galt, denn üblicherweise wurden die Verurteilten auf dem Scheiterhaufen verbrannt.
Nach 1665 wurde die Kritik am Verfahren der Hexenprozesse zunehmend lauter. C. wurde nachgesagt, dass er diese Kritik teile. So steht es in den Beweisartikeln einer Klageschrift, die der vor einer Verfolgung aus Lemgo geflohene Ratsherr Cordt Dierkin 1669 beim Landesherrn in Detmold einreichte. Von C. selbst liegen keine diesbezüglichen Aussagen vor. Wie allerdings aus weiteren Dokumenten hervorgeht, muss C. spätestens 1673 bei der Lemgoer Obrigkeit in Ungnade gefallen sein. Ob dies wegen seiner Kritik an der Führung der Hexenprozesse erfolgte, bleibt offen.
C. starb nach fast fünfzigjähriger Tätigkeit als Scharfrichter, in der er über 100 Verurteilte mit dem Schwert enthaupten ließ, im Alter von 68 Jahren.
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