Im 16./17. Jh. fanden vor den Schwurgerichten in Chelmsford, Essex, England, vier bedeutende > Hexenprozesse statt.
1563 wurde von Königin Elisabeth I. (1558-1603) ein Statut erlassen, das für Hexen und Zauberer die Todesstrafe befahl. Die Betreffenden wurden nach zivilem, nicht kirchlichem, Recht angeklagt und im Falle einer Verurteilung erhängt.
Im ersten Hexenprozess von C. 1566 waren drei Frauen angeklagt: Elizabeth Francis, Agnes Waterhouse und deren Tochter Joan. Agnes Waterhouse wurde für schuldig befunden und als erste Frau, die in England hingerichtet wurde, am 29. Juli 1566 erhängt.
Beim zweiten und dritten Prozess von C. 1579 wurden vier Frauen der Hexerei bezichtigt, unter ihnen wiederum Elizabeth Francis, die wegen Verhexung eines Menschen, eines Wallachs und einer Kuh, jeweils mit Todesfolge, angeklagt und schließlich mit zwei der vier Hexen erhängt wurde.
Der vierte Prozess wurde 1645 von dem gefürchteten „Hexensucher“ und Puritaner Matthew > Hopkins angeregt. Es ist zwar nicht bekannt, wie viele er zur Anklage brachte, doch listeten der Gefängniskalender und die nach den Prozessen verbreiteten Flugschriften 38 Männer und Frauen auf, von denen laut Hopkins 29 verurteilt wurden.
Insgesamt 1000 Hexen landeten im oben genannten Zeitraum in England am Galgen.
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